Collien Fernandes bei „Caren Miosga“: „Das waren echte Fotos“ | ABC-Z

„Haben Sie mit so viel Reaktion gerechnet – sowohl im Positiven wie im Negativen?“, fragt Caren Miosga zu Beginn ihrer „ARD“-Talkshow am Sonntag. Collien Fernandes antwortet ruhig: „Im Negativen tatsächlich ja.“ Sie habe nach der Veröffentlichung bewusst Abstand genommen: „Ich bin erstmal nicht ins Internet gegangen, weil ich mit sehr viel Hass gerechnet habe.“
Umso überraschender sei die Resonanz gewesen: „Dass das so eine wahnsinnige Bewegung auslöst, damit habe ich nicht gerechnet.“ Die Sendung stellt ihren Fall in den Mittelpunkt – und bleibt über weite Strecken dort.
„Caren Miosga“: Fakeprofile, Sexchats, Anrufe – Fernandes schildert den Ablauf
Fernandes beschreibt, wie in ihrem Namen Fakeprofile angelegt wurden. „Dann ging es oft über in die E-Mail-Kommunikation“, sagt sie. Dort seien Adressen mit ihrem Namen erstellt und genutzt worden. Die Gespräche seien zunehmend intimer geworden: „Irgendwann kamen Sexvideos, irgendwann Nacktbilder.“ Teilweise sei es auch zu Telefonsex gekommen.
Besonders drastisch schildert sie eine verschickte „erotische Geschichte“: Darin werde eine Vergewaltigung aus ihrer Perspektive beschrieben, inklusive klar formulierter Ablehnung und Angst. „Die Geschichte endet damit, dass ich spermaverschmiert auf dem Boden liege, ich weine“, sagt Fernandes.
Männer hätten sich bei ihr gemeldet. „Es gab ein Treffen mit jemandem, mit dem ich beruflich zu tun habe“, erzählt sie. Er habe sie auf die angebliche Kommunikation angesprochen. „Und ich wusste von nichts.“

Juristische Lücke im Fall Ulmen-Fernandes: Kein Deepfake, kein klassischer Straftatbestand
In Fernandes’ Fall handelt es sich nicht um KI-generierte Inhalte. „Das waren echte Fotos“, sagt Miosga. Fernandes greift das direkt auf: Genau darin liege das Problem. Sie widerspricht damit auch dem Eindruck, ihr Fall drehe sich um Deepfakes. Viele aktuelle Gesetzesvorschläge zielten auf zwei Konstellationen – heimlich aufgenommene intime Bilder oder Deepfakes. Juristisch falle der Fall damit durch bestehende Kategorien. Ihr Ziel sei deshalb, das hier nachgeschärft werde.
Fernandes beschreibt, wie ihre Anzeige zunächst gegen Unbekannt geführt wird. Unterlagen seien eingereicht worden, Zuständigkeiten hätten gewechselt. „Niemand wusste, wo die Anzeige war“, sagt sie. Ein Gericht habe Dokumente angefordert, doch dieser Brief habe sie nie erreicht. Am Ende stehe die Begründung: „Es gab keine Ermittlungsansätze.“
Für sie nicht nachvollziehbar. „Jetzt definieren wir anscheinend Ermittlungsansätze unterschiedlich.“ Ein Zeuge sei für sie ein klarer Ansatz gewesen. Auch die Plattform „Linkedin“ habe Hinweise liefern können – über einen gesperrten Account in ihrem Namen. Ein strukturelles Problem sieht sie auch im Umgang mit Betroffenen. Schülerinnen, die Anzeige erstattet hätten, seien mit dem Satz konfrontiert worden: „Wenn ihr ins Internet geht, dann müsst ihr euch nicht wundern.“
„Täterparadies“ Deutschland? Vergleich mit Spanien
Miosga greift eine Zuspitzung aus Interviews von Fernandes auf: Deutschland als „Täterparadies“. Fernandes begründet das mit Erfahrungen aus zwei Verfahren. Während in Deutschland Ermittlungen eingestellt wurden, sei ihr Fall in Spanien weiterverfolgt worden. Dort habe es ein umfangreiches Verteidigungsschreiben des Beschuldigten gegeben, in dem argumentiert wurde, dass der Fall in Deutschland verhandelt werden solle.
Warum? In Spanien gelten strengere Gesetze und eine andere Praxis. Viele Verfahren würden in Deutschland „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt. Gleichzeitig verweist sie auf Zahlen des Bundeskriminalamts: Nur ein sehr kleiner Teil – 2,4 Prozent – digitaler Gewalt werde überhaupt angezeigt.

Gesetz gegen digitale Gewalt: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigt Änderungen an
Im Anschluss an das Gespräch mit Fernandes führt Miosga ein Gespräch mit drei Juristinnen und Juristen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschreibt die geplante Reform. Künftig solle unterschieden werden zwischen pornografischen Deepfakes und anderen Formen. Beim ersten könne bereits die Herstellung strafbar sein, beim zweiten das Verbreiten.
Warum es bislang keine Regelung gibt, beantwortet sie knapp: „Es gab schon Bestrebungen, aber wir sind nicht schnell genug vorangekommen.“ Der Gesetzentwurf sei zudem noch nicht final formuliert.
Die Jura-Studentin und Aktivistin Theresia Crone berichtet von ihrem eigenen Fall. „Ich bin der einzig bekannte Fall in Deutschland, wo es für pornografische Deepfakes zur Bestrafung gekommen ist“, sagt sie – und schränkt direkt ein: „Das ist eher ein Zufallstreffer.“

Wie viel Verantwortung tragen Männer in solchen Fällen?
Ronen Steinke, Jurist und Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“, ordnet ein: „Die Missstände liegen auf der Hand.“ Dass der Fall Fernandes so viel Aufmerksamkeit bekomme, habe auch mit ihrer Bekanntheit zu tun. Grundsätzlich fehle dem Thema bislang Priorität.
Die Diskussion verschiebt sich damit vom Einzelfall hin zur Struktur. Steinke spricht von gesellschaftlicher Verantwortung, insbesondere von Männern. Crone ergänzt, dass Täter nicht nur im strafrechtlichen Sinne existierten – auch Wegsehen spiele eine Rolle.
Am Ende bleibt ein Spannungsfeld: persönliche Erfahrungen, ein Gesetzentwurf im Entstehen und eine Praxis, die Betroffene oft allein lässt. Die Sendung löst das nicht auf – sie zeigt vor allem, wie groß die Lücke derzeit ist.
Zur Berichterstattung im Fall Fernandes
Gegen Christian Ulmen stehen schwere Vorwürfe im Raum. Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes hat Ulmen in Spanien angezeigt, wegen mutmaßlicher Vortäuschung einer Identität, Verletzung von Geheimnissen, Beleidigung mit öffentlicher Verbreitung, fortgesetzter Misshandlung und schwerer Bedrohung. Das bestätigte das Oberste Gericht der Balearen unserer Redaktion.
Die Abteilung für Gewalt gegen Frauen führt die Ermittlungen. Diese befinden sich laut Gericht in einem „frühen und vertraulichen Stadium“. Ob und in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft dann gegen Ulmen ermittelt, ob es eine Anklage gibt, ist noch nicht klar. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Ulmen schweigt zu den Vorwürfen. Sein Anwalt, Christian Schertz, hält die Berichterstattung über den Fall für „rechtswidrig“. Es handele sich „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“. Zudem würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“, teilte Schertz in einem Schreiben vom 19. März mit.





















