Geopolitik

Hilfe, Steuererklärung! Was Rentner gegenüber dem Finanzamt geltend machen können | ABC-Z

Das Beste vorweg: Es bleibt bei der papiernen Steuererklärung. Kein Rentner muss sich in Elster, das digitale Steuertool der Finanzämter, einarbeiten. Doch eine Steuererklärung an sich müssen immer mehr Menschen im Ruhestand schon machen – die Zahl der Steuerpflichtigen unter ihnen nimmt jedes Jahr zu. In gut 30 Jahren wird es alle Rentner betreffen.

Ein Ratgeber des Bundesverbands Verbraucherzentrale bietet nun Rat – und weist auch gleich darauf hin, dass es keine gute Idee ist, darauf zu hoffen, vom Finanzamt vergessen zu werden: “Allein die Nichtabgabe der Steuererklärung kann bereits eine Straftat darstellen.”

Die sieben Einkommensarten

Der Ratgeber “Steuererklärung für Rentner und Pensionäre” bietet zunächst einen Überblick über die sieben möglichen Einkommensarten – denn es gibt nicht nur die Rente allein. In manchen Fällen ist allerdings nicht einmal die relevant: wenn sie nämlich unter den Grundfreibetrag von 12.348 Euro fällt (Stand 2026, für Ehepaare gilt die doppelte Summe, also 24.696 Euro).

Der Ratgeber “Steuererklärung für Rentner und Pensionäre” der Verbraucherzentrale.
© Verbraucherzentrale
Der Ratgeber “Steuererklärung für Rentner und Pensionäre” der Verbraucherzentrale.

von Verbraucherzentrale

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Die sieben Einkommensarten sind:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und
  • sonstige Einkünfte

Wann habe ich ein Gewerbe?

Ein Gewerbe komme schnell zustande, schreibt Autorin Gabriele Waldau-Cheema. Wer etwa auf einer Plattform wie Ebay regelmäßig Selbstgehäkeltes verkauft, ist schon ein Gewerbetreibender. Dabei komme es aber auf Umfang und Häufigkeit der Verkäufe an. Einmal entrümpeln und verkaufen macht noch kein Gewerbe.

Wer aber als Tagesoma arbeitet oder eine Photovoltaikanlage besitzt, ist, so Waldau-Cheema, Gewerbetreibender – muss aber nicht zwangsläufig dieses auch versteuern. Bei den Solaranlagen etwa gelte eine Einkommensteuerbefreiung für Einnahmen aus Anlagen bis zu 30 Kilowattpeak.

Die Häkeleien aus Heimarbeit regelmäßig bei Ebay verkaufen? Da hat man schon ein Gewerbe.
Die Häkeleien aus Heimarbeit regelmäßig bei Ebay verkaufen? Da hat man schon ein Gewerbe.
© IMAGO/imageBROKER/DAVID HERRAEZ CALZAD
Die Häkeleien aus Heimarbeit regelmäßig bei Ebay verkaufen? Da hat man schon ein Gewerbe.

von IMAGO/imageBROKER/DAVID HERRAEZ CALZAD

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Was vielleicht für viele nicht ganz klar ist: was eigentlich zu nichtselbstständiger Tätigkeit zählt – nämlich auch Betriebsrenten und Beamtenpensionen. Auch, was man als Witwe oder Witwer als Rente oder Pension erhält, gehört in diesen Bereich.

Die Berechnung dieser Einkünfte sei recht einfach, heißt es im Ratgeber der Verbraucherzentrale. “Sie bekommen alle Jahre wieder im Februar/März von Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber oder/und Dienstherren eine Bescheinigung über Ihr Jahreseinkommen” – diese werde im Volksmund auch Etin genannt. Anhand der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung können Steuerzahler alle vom Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelten Daten einsehen.

Wie bekomme ich wieder etwas zurück?

Ein wichtiger Punkt bei der Steuererklärung: Wie bekomme ich auch wieder etwas vom Staat zurückgezahlt? Die Zauberwörter: Werbungskosten und Sonderausgaben. Dazu zählen laut dem Ratgeberbuch etwa Anzeigen für eine Mietersuche oder für die Kosten für die Renovierung eines Mietobjekts.

Daneben gibt es auch Aufwendungen, die speziell für Rentner oder Pensionäre eine Rolle spielen. Dazu gehören demnach unter anderem kostenpflichtige Rentenberatungen oder Anwaltskosten bei Streitigkeiten in Rentensachen. Auch diejenigen, die Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Pensionsverein sind, können diese Kosten absetzen.

Sonderausgaben wiederum unterteilen sich in „Vorsorgeaufwendungen“ und „sonstige Sonderausgaben“. Vorsorge – dazu gehören neben Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch die inzwischen in Verruf geratenen Riester- und Rürup-Renten. Rentner sind zudem oft spendabel, wenn es um soziale Zwecke geht. Auch diese Spenden gehören zu den Sonderausgaben und können dementsprechend abgesetzt werden.

Auch Spenden können abgesetzt werden.
Auch Spenden können abgesetzt werden.
© imago/Konstantin Postumitenko
Auch Spenden können abgesetzt werden.

von imago/Konstantin Postumitenko

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“Zuwendungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Zwecke sind alljährlich bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abzugsfähig”, schreibt Expertin Waldau-Cheema. Dieser ist begrenzt auf 20 Prozent des Gesamteinkommens.

Wichtig: Dafür braucht es einen Nachweis oder bei kleineren Beträgen den dazugehörigen Kontoauszug. Falls man nicht nur für kirchliche Belange spendet, sondern Mitglied ist und Kirchensteuer zahlt, gewährt das Finanzamt dafür mindestens eine Pauschale von 36 Euro.

Mitglied in der Kirche? Dafür gibt es eine Pauschale.
Mitglied in der Kirche? Dafür gibt es eine Pauschale.
© imago/Theo Klein
Mitglied in der Kirche? Dafür gibt es eine Pauschale.

von imago/Theo Klein

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“Ein interessantes Sparpotenzial” bieten laut dem Ratgeber haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen. Die Ermäßigung werde dann direkt von der geschuldeten Steuer abgezogen.

Unbedingt beachten: Dafür sind Rechnungstellung und unbare Zahlung zwingend erforderlich. Und: “Auf der Rechnung müssen Material, Lohn, Maschinenstunden (zum Beispiel auch Baggereinsatz) und Anlieferung getrennt aufgeführt werden.”

Die Leistungen müssen zudem im und nicht nur für den Haushalt erbracht werden. Das ist wörtlich zu nehmen. Was also laut Ratgeberbuch beispielsweise nicht absetzbar ist: die Grabpflege auf dem Friedhof oder Reinigungskosten für den Perserteppich, wenn man ihn dafür außer Haus gibt – holt aber der Reinigungsdienst den Teppich bei Ihnen zu Hause ab und bringt ihn wieder zurück, ist alles paletti und die Kosten sind absetzbar.

Der Ratgeber “Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2025/2026” hat 208 Seiten, kostet 16,00 Euro (Buch) oder 12,99 Euro (E-Book) und ist erhältlich in Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, im Buchhandel, unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 91 380-1555.

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