Prozess wegen Untreue: Freispruch für Chef der Karwendelbahn – Bayern | ABC-Z

Seit Jahren schwelen im oberbayerischen Mittenwald Konflikte um die Karwendelbahn – nun beschäftigte einmal mehr ein Fall die Justiz. Vorstand Wolfgang Reich musste sich vor dem Amtsgericht München wegen des Verdachts der Untreue verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, 120 000 Euro aus dem Vermögen der Karwendelbahn AG unrechtmäßig auf sein Konto gebracht zu haben. Reich hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Am Freitag sprach ihn das Schöffengericht nach Angaben eines Gerichtssprechers und seiner Anwälte Jana Jürgen und Maximilian Donhauser frei, da die Anklagevorwürfe nicht nachweisbar gewesen seien. Die Vorwürfe seien zum Teil verjährt gewesen, und über die verjährten Vorwürfe hinaus sei er freigesprochen worden, erläuterten die Anwälte. Just vor wenigen Tagen war die Verjährung für einen Teil der Zahlungen eingetreten.
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Reich, der bei der Urteilsverkündigung nach eigenen Angaben wegen eines Unfalls nicht anwesend sein konnte, beklagte in einer Stellungnahme, dass ohne ihn verhandelt worden war. „Offensichtlich leben wir in keinem Rechtsstaat, sondern in einer Bananenrepublik.“
Der Prozess galt manchen Beobachtern als neuer Höhepunkt im Zusammenhang mit Querelen zwischen Reich, dessen Konsortium AG die Mehrheit der Anteile an der Karwendelbahn AG hält, den Behörden und der Gemeinde Mittenwald, die ebenfalls einen größeren Teil der Anteile hat.
Die Anwälte hatten auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verlangt. Sie hatte unter anderem angeführt, dass Reich zur Zeit der Zahlungen nicht Vorstand gewesen sei und damit kein Geld als ein solcher erhalten durfte. Er war 2013 vom Landgericht Stuttgart unter anderem wegen verbotener Marktmanipulation zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden und durfte damit fünf Jahre kein Vorstandsamt haben. Nach Ansicht der Ankläger agierte er aber als faktisch verantwortlicher Vorstand. Reich betonte hingegen, er sei damals nicht Vorstand gewesen.
Schon 2019 war in der Sache ermittelt worden, damals gab es Hausdurchsuchungen. Der Prozess war im ersten Anlauf im Januar geplatzt, im März startete das Verfahren neu. Hierzu ließ Reich mitteilen, er und Zeugen würden von der Richterin „schikaniert“, ein Termin sei so gelegt, dass er nicht an einer Hauptversammlung teilnehmen könne, obwohl er Vorstand sei.
Die Karwendelbahn von Mittenwald zur 2244 Meter hoch gelegenen Bergstation bringt Wanderer zum Mittenwalder Höhenweg und Skifahrer zur Dammkar-Abfahrt. Die nach Angaben auf der Homepage zweithöchste Bergbahn Deutschlands ist für den Ort ein wichtiger touristischer Faktor.
Das Verhältnis zwischen Reich, kommunalen Vertretern und weiteren Anteilseignern ist allerdings seit Jahren belastet. Mehrfach kam es zu öffentlich und auch gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten. 2016 sorgten Gerüchte für Unruhe, die Mehrheitsaktionäre könnten die Schließung der Seilbahn erwägen. Grund für die Überlegungen seien die Auseinandersetzungen mit der Gemeinde gewesen, sagt Reich heute.
Hausverbot für früheren Bürgermeister
Für besonderes Aufsehen sorgte 2019 ein Hausverbot gegen den damaligen Bürgermeister und seinen Stellvertreter. Dass ein amtierender Rathauschef die Bergbahn nicht mehr betreten durfte, verschärfte den Ton zwischen den Beteiligten weiter. Reich hält weiter an dem Hausverbot für beide fest. Auch wenn beide ihre damaligen Ämter nicht mehr innehaben, dürfen sie laut Reich nicht mehr auf den Berg hochfahren, „solange ich etwas zu melden habe“.
Ungeachtet des angespannten Verhältnisses zur Marktgemeinde hatte Reich zeitweise erwogen, bei den Kommunalwahlen im März selbst als Bürgermeister zu kandidieren, das dann aber nicht mehr verfolgt.
Auch jenseits des eigentlichen Bahnbetriebs kam es zu Auseinandersetzungen. Für Diskussionen sorgten die an der Bergstation gebaute Brauerei und Schnapsbrennerei. Weil einzelne Teile der Anlagen an der Bergstation ohne ausreichende Genehmigungen errichtet worden sein sollen, landete der Streit vor dem Verwaltungsgericht München. Wie Reich nun sagt, liegen inzwischen alle baurechtlichen Genehmigungen vor. Lediglich für die Brennerei fehle noch die Prüfstatik.





















