Starnberg: Unternehmer 15 Mal ohne Führerschein am Steuer – Starnberg | ABC-Z

Innerhalb von nur sieben Monaten ist ein Unternehmer 15 Mal am Steuer seiner Firmenautos im Landkreis Starnberg ohne Führerschein erwischt worden – darunter auch in einem Kleinlastwagen. Dem Mann war wegen anderer Delikte im Straßenverkehr vor zwei Jahren die Fahrerlaubnis entzogen worden. Sein darauffolgender Antrag, die Frist für die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) zu verlängern, war laut Anklage vom Landratsamt abgelehnt worden. Die letzte Fahrt des älteren Mannes ohne Führerschein, die polizeibekannt wurde, war im Juni vergangenen Jahres.
Der Angeklagte räumte sämtliche dieser vorgeworfenen Fahrten ein, die wegen der längeren Liste von Vorstrafen diesmal vor dem Starnberger Schöffengericht verhandelt wurden. Denn seit mehr als 16 Jahren sei der Angeklagte „beharrlich mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten“, wie Richter Benjamin Lenhart konstatierte. Dazu gehörten viele unerlaubte Fahrten ohne Führerschein aus noch früheren Zeiten, aber auch Nötigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Straßenverkehr. Dafür hatte der Unternehmer Geld- und Bewährungsstrafen erhalten. Und auch diesmal drohte das Gefängnis.
Die Staatsanwältin gab dem geständigen Angeklagten aber wegen seines hohen Alters und seiner gesundheitlichen Situation zum „allerletzten Mal“ eine Chance und beantragte eine 22-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Geldauflage von 12 000 Euro. Dem Strafmaß folgte das Gericht, erhöhte aber den Geldbetrag auf 50 000 Euro. Davon hat der Verurteilte 30 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen. Zudem wurde angeordnet, den Kleinlastwagen zu beschlagnahmen, mit dem der Mann zuletzt unerlaubt gefahren war. Die Sperrfrist für eine erneute Fahrerlaubnis beträgt nun vier Jahre.
Der Verteidiger betonte, dass der Angeklagte niemanden auf seinen Fahrten konkret gefährdet habe und diese nur „betrieblichen Zwecken gedient“ hätten, um Baustellen in der näheren Region aufzusuchen. Das habe er seinerzeit als notwendig angesehen, um seinen Betrieb fortführen zu können. Der Anwalt versicherte außerdem, dass sein Mandant nach der letzten Kontrolle im Juni 2025 kein Fahrzeug mehr geführt habe – weil er wusste, was auf dem Spiel stand.
Der angeklagte Unternehmer überließ im Prozess die Erklärungen weitgehend seinem Verteidiger und entschuldigte sich am Schluss für sein gesetzwidriges Verhalten. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, der Verteidiger überlegt, in Berufung zu gehen.





















