Berlin

Betriebsratswahl in Grünheide: IG Metall wirft Tesla Drohungen und Einschüchterungen vor | ABC-Z

IG Metall zieht wegen der Betriebsratswahl bei Tesla in Grünheide vor Gericht. Sie wirft dem US-Elektroautobauer Drohungen und Einschüchterungen vor.

Die ‌IG Metall hat ‌die Betriebsratswahl im Tesla-Werk Grünheide wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung seitens des Arbeitgebers angefochten. Ein Antrag zur Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl vom März 2026 sei beim Arbeitsgericht eingereicht worden, erklärte die Gewerkschaft am Mittwoch. Sie wirft dem US-Elektroautobauer vor, mit Drohungen und Einschüchterungen während des Wahlkampfs gegen die Liste der IG Metall ‌vorgegangen zu sein. Tesla war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Die IG Metall hatte bei der Betriebsratswahl in der Tesla-Fabrik an Zustimmung verloren und wurde nur noch die zweitstärkste Gruppe. Siegerin wurde die Liste der amtierenden Betriebsratschefin Michaela Schmitz. Sie gilt als verlängerter Arm des Tesla-Managements, ebenso wie alle anderen zur Wahl stehenden Listen außer der Gewerkschaftsliste.

Über Monate sei den Beschäftigten vermittelt worden, eine Entscheidung für die IG Metall sei eine Entscheidung gegen Tesla und habe Konsequenzen für die Zukunft des Werks und ihrer Arbeitsplätze, erklärte die IG ‌Metall weiter. Leuchtwerbung an der Fassade des Werks sei nur der arbeitgebernahen Liste gestattet worden. Zudem hätten Vorgesetzte Anstecker mit der Aufschrift „Giga Ja – Gewerkschaft Nein“ verteilt ⁠und die Belegschaft aufgefordert, nicht die „rote Liste“ der IG Metall zu wählen.

„Der Eindruck, dass die Wahl bei Tesla durch Drohungen beeinflusst wurde, ist zu schwerwiegend, als dies ‌nicht gerichtlich zu klären“, ‌sagte die Erste Vorsitzende der IG Metall, Christiane ⁠Benner. Eine erfolgreiche Anfechtung würde dazu führen, dass der bestehende Betriebsrat aufgelöst und eine Neuwahl angesetzt wird. Die IG ‌Metall bekräftigte zudem ihre Forderung, eine ‌strikte Neutralitätspflicht für Arbeitgeber bei Betriebsratswahlen gesetzlich zu verankern. Die aktuelle Rechtslage sei nicht ausreichend, um demokratische Wahlen in Betrieben ‌zu sichern.

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