Verwaltungsgericht Berlin urteilt gegen Eigentümer von Mietshäusern | ABC-Z

Miethaushalte in Berliner Milieuschutzgebieten bleiben weiterhin besonders geschützt. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch in mehreren Verfahren, dass sogenannte Abwendungsvereinbarungen in Milieuschutzgebieten weiter gültig sind.
Geklagt hatten Hauseigentümer, die nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2021 diese Verträge zwischen Bezirken und Hauseigentümern für nichtig halten. Die Berliner Bezirke hatten – wie auch andere Kommunen in Deutschland – zahlreiche solcher Abwendungsvereinbarungen mit Käufern von Wohnimmobilien geschlossen. In diesen verpflichteten sich die künftigen Hauseigentümer, beispielsweise auf Luxussanierungen zu verzichten oder auch darauf, die erworbenen Mietwohnungen in Wohneigentum umzuwandeln. Sie taten dies, weil die Bezirke andernfalls in Aussicht stellten, vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und die jeweiligen Häuser selbst zu erwerben.





















