Kultur

Wöginger-Prozess: Strafrechtler Kert findet Tickerverbot “eigenartig” – ÖVP | ABC-Z

Pressefreiheit


Bei mehrtägigen Gerichtsverhandlungen sei ohnehin nicht zu verhindern, dass Zeugen mitbekommen, was andere Zeuginnen aussagen




Die Presse hat Platz im Gerichtssaal, wo der Strafprozess gegen August Wöginger stattfindet. Nur in welcher Form sie berichten darf, ist unklar.


FOTOKERSCHI.AT/ WERNER KERSCHBAU


Im Strafprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wegen Amtsmissbrauchs hat der Schöffensenat am Dienstag eine weitreichende Entscheidung gefällt: Per Beschluss hat das Gericht den anwesenden Medienvertretern untersagt, via Live-Ticker über den Prozessverlauf zu berichten. In der Folge haben etwa DER STANDARD und die Austria Presse Agentur (APA) ihre Live-Berichterstattung aus Saal 61 am Landesgericht Linz abgebrochen (und informieren die Öffentlichkeit seither in immer wieder aktualisierten Texten).

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