Wöginger-Prozess: Strafrechtler Kert findet Tickerverbot “eigenartig” – ÖVP | ABC-Z

Pressefreiheit
Bei mehrtägigen Gerichtsverhandlungen sei ohnehin nicht zu verhindern, dass Zeugen mitbekommen, was andere Zeuginnen aussagen
Die Presse hat Platz im Gerichtssaal, wo der Strafprozess gegen August Wöginger stattfindet. Nur in welcher Form sie berichten darf, ist unklar.
Im Strafprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wegen Amtsmissbrauchs hat der Schöffensenat am Dienstag eine weitreichende Entscheidung gefällt: Per Beschluss hat das Gericht den anwesenden Medienvertretern untersagt, via Live-Ticker über den Prozessverlauf zu berichten. In der Folge haben etwa DER STANDARD und die Austria Presse Agentur (APA) ihre Live-Berichterstattung aus Saal 61 am Landesgericht Linz abgebrochen (und informieren die Öffentlichkeit seither in immer wieder aktualisierten Texten).
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