Kontrolle der Presse: Presserat spricht 19 Rügen aus | ABC-Z

Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen im März insgesamt 19 Rügen gegen Medienhäuser ausgesprochen. In 32 Fällen seien Berichterstattungen missbilligt worden, teilte das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse am Montag in Berlin mit. Insgesamt seien 136 Beschwerden behandelt worden. Fünf der 19 Rügen betrafen „Bild“. In fünf Fällen stellte der Presserat Verstöße gegen das Verbot der Schleichwerbung fest.
Dreimal wurde das Boulevardmedium wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts gerügt. Dazu gehörte auch die Veröffentlichung von Videoaufnahmen von Gästen des „Pony Club“ auf Sylt.
Das Video, in dem zu sehen war, wie mehrere Besucher einen ausländerfeindlichen Liedtext sangen, war damals viral gegangen. Ein Mann zeigte zudem den Hitlergruß, er wurde später dafür verurteilt. Der Presserat hatte sein Verfahren zu der Veröffentlichung ausgesetzt, weil mehrere Gerichtsverfahren anhängig waren.
Jetzt entschied das Selbstkontrollorgan, dass die Gäste, die sich nicht an den Gesängen beteiligt hatten, nicht identifizierbar gezeigt werden durften.
Verstoß gegen Wahrhaftigkeit
Gerügt wurde auch eine mit Künstlicher Intelligenz entstandene Berichterstattung des Magazins „Business Insider“. Das Medium hatte unter der Überschrift „Remote-Job mit Kleinkind: Mich hat die Arbeit aus dem Homeoffice zwar erfüllt – aber gleichzeitig einsam gemacht“ angeblich einen „Erfahrungsbericht“ einer namentlich genannten Autorin veröffentlicht.
In Wahrheit handelte es sich dabei um eine KI. Die Redaktion löschte den Text später. Der Beschwerdeausschuss wertete den Fall als schwerwiegenden Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2, gegen die Pflicht zur Richtigstellung (Ziffer 3) und als einen Verstoß gegen die Wahrhaftigkeit (Ziffer 1). Dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit von Medien habe der Bericht großen Schaden zugefügt.
Ein Artikel des Chefredakteurs des Münchner „Merkur“ mit dem Titel „Cancel Culture à la NDR: Der öffentlich-rechtliche Linksfunk hat die Rechten stärker gemacht“ wurde wegen unzureichender Fakten gerügt. In dem Text wurde den öffentlich-rechtlichen Sendern unter anderem ein „Unterdrücken anderer Meinungen, etwa bei Asyl und Klima“ unterstellt.
In einer Bildzeile wurde den Angaben zufolge außerdem fälschlich behauptet, TV-Moderatorin Julia Ruhs sei vom NDR gekündigt worden. Der Beschwerdeausschuss sah in diesen fehlerhaften und unbelegten Tatsachenbehauptungen Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gemäß Ziffer 2 des Pressekodex.
Rügen zum Nahostkonflikt
Zwei Fälle standen im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt um Israel und Gaza. Die „Jüdische Allgemeine“ erhielt eine Rüge wegen eines Artikels über die Tötung des palästinensischen Journalisten Anas Al-Sharif, der für Al-Dschasira berichtet hatte, durch die israelische Armee. Mit der Überschrift „Terrorist mit Presse-Weste“ habe die Zeitung einseitig die Darstellung der israelischen Armee übernommen, dass Al-Sharif ein Terrorist gewesen sei, ohne objektive Belege anzuführen.
„Bild“ und die „BZ“, beide Publikationen von Springer, wurden für Artikel über eine Berliner Verwaltungsmitarbeiterin gerügt, der sie „extremen Israel-Hass“ unterstellt hätten, ohne ausreichende Belege oder Konfrontation der Betroffenen.





















