AfD ficht Kommunalwahl in Haar an – Landkreis München | ABC-Z

Die AfD fordert eine rechtliche Überprüfung der Kommunalwahl in der Stadt Haar. Der Ortsverband der in Teilen rechtsextremen Partei hat einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt München eingereicht. Hintergrund ist die aus Sicht ihres Ortsvorsitzenden Christoph Rätscher „rechtsfehlerhafte Zulassung des Wahlvorschlags“ der Unabhängigen Bürger Haar (UBH) durch den Wahlausschuss der Stadt Haar. Diese war wegen möglicher Formfehler bei der Aufstellungsversammlung der Liste für die Wahl des Stadtrats umstritten. Die Liste wurde in einer zweiten Sitzung des Ausschusses gegen die Stimme von Peter Paul Gantzer (SPD) angenommen und für die Wahl zugelassen.
Wie Gantzer im Nachgang bekräftigte, stünden erhebliche Verstöße gegen Vorschriften des Kommunalwahlrechts im Raum. Darauf nimmt Rätscher in einer Mitteilung an die Presse Bezug. Gantzer hatte mit Verweis auf das Protokoll der UBH kritisiert, dass die Gruppierung neun der anwesenden Mitglieder ohne Erläuterung von der Abstimmung über die Liste ausgeschlossen habe. Aus Sicht der AfD ist „ein solcher Mangel geeignet, die Ungültigkeit eines Wahlvorschlags zu begründen“. Es seien demokratische Mindeststandards missachtet worden.
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Dem neuen Stadtrat gehören nach bisherigem Ergebnis zwei Vertreter der UBH und auch zwei der AfD an. Ohne die UBH wäre es zu einem anderen Ergebnis gekommen, argumentiert Rätscher. Deren Antreten sei „mandatsrelevant“. Über die weiteren Schritte würden nun nach einer Prüfung die zuständigen Behörden entscheiden.





















