Gesundheit
VfGH hob Strafe wegen Putin-Maske im Hintergrund von Kickls Sommergespräch auf – FPÖ |ABC-Z

Die Meinungsfreiheit gehört zu den wichtigsten Gütern einer liberalen Demokratie – aber sie hat auch ihre Grenzen. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden und das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht sahen die in dem Moment erreicht, als ein Mann eine Maske mit dem Gesicht von Russlands Präsidenten Wladimir Putin trug. Sie verhängten und bestätigten eine Strafe wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – der Mann sollte 100 Euro zahlen. Der Verfassungsgerichtshof hat dieses Erkenntnis nun allerdings aufgehoben.





















