Anwälte von Berliner Buchladen fordern Unterlassung von Weimer | ABC-Z

Die Abmahnung bezog sich auf Äußerungen Weimers in der “Zeit” [€] vom Donnerstag. Dort hatte er gesagt: “Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.”
Es ging dabei um seine Entscheidung, den Berliner Buchladen sowie zwei weitere Geschäfte in Bremen und Göttingen vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen. Die drei Läden haben gegen diese Entscheidung Klage eingereicht.
“Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend”, erklärt Anwalt Jasper Prigge. “Bewertungen staatlicher Stellen müssen auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen. Sollte Herr Weimer seine Diffamierung nicht zurücknehmen, wird er also vor Gericht darlegen müssen, was gegen die Buchläden vorliegen soll.”





















