Neues Sportfördergesetz: Ein Teilerfolg für den organisierten Sport – Sport | ABC-Z

Der organisierte Sport ist mit einer seiner größten Hoffnungen für das geplante Sportfördergesetz abgeblitzt, hat aber an anderen Stellen wichtige Änderungen in seinem Sinne bewirkt. Demnach wird das Herzstück des geplanten Gesetzes – eine Agentur, die die Spitzensportförderung künftig lenken soll – nicht unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) installiert. Das geht nach SZ-Informationen aus dem finalen Gesetzentwurf hervor, der kommende Woche ins Bundeskabinett sowie ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll.
Eine Gruppe aus dem „sportpolitischen Umfeld in Bayern“, wie DOSB-Sportvorstand Olaf Tabor in einer E-Mail zuletzt geschrieben hatte, hatte in den vergangenen Wochen versucht, die geplante Spitzensportagentur in den Hoheitsbereich des DOSB zu holen. Christiane Schenderlein (CDU), Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, hatte zuletzt bereits öffentlich interveniert: Die Agentur solle die Spitzensportförderung „grundlegend“ und weitgehend unabhängig neu ordnen, dies sei unter dem Dach des DOSB als Interessenvertreter des Sports nicht zu schaffen. Auch soll der Bund, der derzeit allein aus dem Haushalt des Kanzleramtes rund 350 Millionen Euro jährlich an Spitzenverbände, Stützpunkte sowie für weitere Maßnahmen ausschüttet, das letzte Wort darüber haben, wie die Mittel verteilt werden.
Der finale Entwurf bedeute einen „eklatanten Rückschritt“, kritisiert „Athleten Deutschland“
Der DOSB hat sich im Kleingedruckten jedoch durchaus große Erfolge gesichert: Er soll, zum einen, drei von neun Sitzen im Stiftungsrat erhalten, dem obersten Kontrollorgan der Spitzensportagentur. Im ersten Gesetzentwurf war für DOSB dort nur einer von fünf Posten vorgesehen. Der Bund soll im Stiftungsrat zwar mit fünf Sitzen weiter die Mehrheit haben, allerdings erhalten die drei DOSB-Vertreter ein zentrales Zugriffsrecht: Sie müssen, neben einem Vertreter aus der Politik, explizit der Wahl der beiden Vorstände der künftigen Förderagentur zustimmen. Und diese Vorstände verantworten künftig eben gewaltige Teile der Förderung – insbesondere, wie Millionen an Steuermitteln verteilt und welche Vorgaben den Sportverbänden dabei gemacht werden.
Die unabhängige Sportlervertretung „Athleten Deutschland“ kritisierte den Entwurf auch deshalb in einer Stellungnahme am Mittwoch scharf. „Statt Fortschritt bringt der Entwurf einen eklatanten Rückschritt“, heißt es darin: Der Steuerungsauftrag der Agentur sei aufgeweicht, die Unabhängigkeit durch größere Einflussmöglichkeiten durch den organisierten Sport gefährdet. Das Bundeskanzleramt sowie der organisierte Sport, der den Entwurf „maßgeblich beeinflusst“ habe, würden so ein klares Signal senden: „Eine unabhängige und wirksame Athletenvertretung ist im deutschen Sportsystem weiterhin nicht gewünscht“, teilte Pia Greiten, Präsidentin von Athleten Deutschland, mit. Man sei „schockiert“ und lehne den Entwurf „entschieden“ ab.
Das zielt im Kern darauf ab, dass die Athletenvertretung im Stiftungsrat, dem maßgeblichen Kontrollorgan der Spitzensportagentur, keinen garantierten Sitz haben soll. Zwar könnte der DOSB einen seiner drei Sitze für einen Athletenvertreter reservieren, dieser muss aber nicht aus dem Kreis von etwa „Athleten Deutschland“ stammen. Auch diese Entwicklung dürfte den DOSB insgeheim gewiss nicht grämen.




















