Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mit Gartenpflege vom Profi bis zu 4000 Euro pro Jahr sparen | ABC-Z

Haushaltsnahe DienstleistungenMit Gartenpflege vom Profi bis zu 4000 Euro pro Jahr sparen
18.03.2026, 13:06 Uhr
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Ob professionelle Gartenarbeit, Pflasterarbeiten oder Terrassenbau: Wenn solche oder andere Tätigkeiten der Profi übernimmt, kann das die Steuerlast senken. Nur wie?
Mit dem Frühling beginnt für viele Haus- und Wohnungseigentümer die Gartensaison. Rasen mähen, Hecke schneiden oder Bäume zurechtstutzen – wer diese Arbeiten nicht selbst erledigt, sondern einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
“Voraussetzung ist, dass die beauftragte Hilfe eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der der Lohnaufwand für die Arbeitszeit ersichtlich ist, gestellt hat und der Betrag überwiesen wurde”, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Zudem muss der Arbeitslohn auf der Rechnung separat ausgewiesen sein – Materialkosten wie Pflanzen oder Rollrasen sind steuerlich nicht begünstigt.
Handwerkerleistungen ebenfalls begünstigt
Gartenarbeiten gelten in vielen Fällen als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und müssen in das entsprechende Formular der Steuererklärung eingetragen werden. Zu ihnen zählen typische Pflegearbeiten wie Rasenmähen und Heckenschnitt, aber auch etwa die Schädlingsbekämpfung. Steuerzahler können 20 Prozent der Lohnkosten direkt von ihrer Steuerschuld abziehen, maximal aber 4000 Euro pro Jahr. Das entspricht begünstigten Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich.
Neben laufenden Pflegearbeiten können auch bestimmte Handwerkerleistungen berücksichtigt werden, etwa der Bau einer Terrasse oder Pflasterarbeiten im Garten. Hier liegt die Höchstgrenze bei 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr, steuerlich begünstigt sind also nur Rechnungsbeträge bis 6.000 Euro. Die Handwerkerleistungen müssen ebenfalls in die Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” eingetragen werden.
Auch für Mieter springt was raus
Profitieren können nicht nur Eigentümer selbst genutzter Immobilien. “Auch Mieter können in den Nebenkosten enthaltene Kosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen, neben dem Gärtner auch für Reparaturen, Hausreinigung oder den Hausmeister, geltend machen, wenn der Anteil in der Jahresabrechnung separat ausgewiesen ist”, sagt Karbe-Geßler.
Die Steuerermäßigung gilt zudem für Zweit-, Ferien- oder Wochenendwohnungen, sofern sie selbst genutzt werden. Wichtig bleibt in jedem Fall: Rechnung aufbewahren und Überweisung nachweisen. Wer die Formalien beachtet, kann mit professioneller Gartenpflege also nicht nur für ein gepflegtes Grundstück sorgen, sondern auch seine Steuerlast spürbar senken.





















