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Prozess nach Messerangriff in Mellrichstadt: 22-Jähriger begründet Tat mit Hass auf Arbeitskollegin – Bayern | ABC-Z

Im Prozess um die Tötung einer Frau hat der Angeklagte vor dem Landgericht Schweinfurt von einer Tat aus Wut und Zorn gesprochen. „Ich habe die Frau gehasst“, sagte der 22-Jährige aus dem thüringischen Meiningen zu Prozessauftakt über die 59-Jährige, die er am 1. Juli 2025 im bayerischen Mellrichstadt getötet haben soll. „Wir haben uns nicht gut verstanden.“ Er habe sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung gekannt habe, schlecht behandelt gefühlt. „Sie hatte ein Problem damit, dass ich nicht gläubig bin.“

Er möchte sich bei den Opfern und Hinterbliebenen entschuldigen, sagte der Deutsche. „Ich habe aus Zorn eine abscheuliche Tat begangen.“ Es tue ihm leid. Er habe sich nach der Tat, anders als erwartet, nicht besser gefühlt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Der Mann soll seine damalige Kollegin aus Mordlust auf der gemeinsamen Arbeitsstelle beim Stromversorger Überlandwerk Rhön in Unterfranken mit einem Messer erstochen haben. Zwei Männer, die der Frau helfen wollten, wurden verletzt. Insgesamt sind für den Prozess sechs Verhandlungstermine bis zum 14. April angesetzt.

„Der Angeklagte verspürte seit Monaten das ernste und nachhaltige Verlangen, andere Menschen zu verletzen und zu töten“, sagte Oberstaatsanwalt Markus Küstner am ersten Prozesstag. „Nach erfolgloser Opfersuche in und um die Stadt Meiningen erkor er schließlich am 24. Juni 2025 seine Arbeitskollegin als Opfer aus, der genaue Ablaufplan der Tat wurde am 29. Juni 2025 festgelegt.“

Laut der Anklage war der Industriekaufmann am Tatmorgen ins Büro seines Chefs gestürmt und hatte dort auf die Kollegin eingestochen. Dabei soll der zweifache Vater auch seinen Chef und einen Mitarbeiter attackiert haben. Der Vorgesetzte wurde lebensgefährlich verletzt, der andere Kollege leicht. Weitere Mitarbeiter nahmen dem mutmaßlichen Täter das Messer ab.

„Außer zur Befriedigung seines ernsthaften Verlangens, einen Menschen zu töten, gab es keinen ersichtlichen Grund oder Motiv für die Hinrichtung“ der Frau, fasste es der Oberstaatsanwalt zusammen. Küstner bezweifelte mit Blick auf Aussagen des Angeklagten nach der Festnahme, dass der 22-Jährige nur die Frau und niemand anderen töten wollte. So habe sich der Verdächtige zuvor lange über Serienmörder und Gewaltverbrechen informiert.

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