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BGH prüft Streit um Familienarchiv verfolgter Zeugen Jehovas | ABC-Z

Karlsruhe

Während des Nazi-Regimes wurden Zeugen Jehovas verfolgt – so auch die 13-köpfige Familie von Annemarie Kusserow. Von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 hielt die junge Frau die Verfolgung der Familie aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen in Bildern, Briefen und anderen Schriftstücken fest. Um das umfassende Archiv wird nun vor Deutschlands höchstem Zivilgericht gestritten.

Denn nach Kusserows Tod im Jahr 2005 verkaufte ihr Bruder das Familienarchiv an den deutschen Staat. Momentan wird es im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden ausgestellt. Eigentlich hatte die Urheberin ihr Erbe aber der Wachturm-Gesellschaft der Zeugen Jehovas überlassen – die mit dem Verkauf der Dokumente nicht einverstanden ist und sie zurückverlangt. Heute verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Fall.

Abschiedsbriefe und Todesurteile

Nach Angaben der Zeugen Jehovas war Annemarie die älteste Tochter der Familie Kusserow. In dem Archiv, das sie bis zu ihrem Tod pflegte, befinden sich demnach auch Zeichnungen, Todesurteile und Abschiedsbriefe. Zwei ihrer Brüder wurden von den Nationalsozialisten hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten.

Wie das Archiv nach dem Tod der über 90-jährigen Kusserow bei ihrem Bruder landete, ist laut BGH ungeklärt. “Fest steht, dass das Archiv unrechtmäßig an das Museum veräußert wurde”, sagt Sebastian Stock, Sprecher der Zeugen Jehovas. Dass nur sechs von mehr als 1.000 Teilen ausgestellt würden, zeige, “dass die meisten der Dokumente für das Museum von keinem Interesse sind”. Auf dpa-Anfrage wollte sich das Museum zunächst nicht zum Verfahren äußern.

In gutem Glauben erworben?

In dem Rechtsstreit vor dem BGH geht es nun vor allem um die Frage, ob die Bundesrepublik das Kusserow-Archiv “gutgläubig erworben” hat. In diesem Fall ist der Käufer eines Gegenstands nämlich selbst dann rechtmäßiger Eigentümer, wenn die Sache vorher gar nicht demjenigen gehörte, von dem er sie gekauft hat. Voraussetzung für diesen Kauf “in gutem Glauben” ist, dass der Käufer nicht wusste oder wissen konnte, dass die Sache dem Verkäufer nicht gehörte.

Auch darf der Gegenstand laut Bürgerlichem Gesetzbuch nicht “gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen” sein. Der BGH soll insofern auch klären, wann ein “abhandengekommener” Gegenstand nicht mehr als solcher gilt. Das Oberlandesgericht Köln hatte entschieden, dass die Zeugen Jehovas den Kusserow-Bruder als Besitzer des Archivs geduldet und so legitimiert hätten. Die Klägerseite meint, eine nachträgliche Legitimierung sei gar nicht möglich. Ob der BGH am Freitag schon ein Urteil fällt, ist unklar.

Ausstellung in Zeugen-Jehovas-Museen

Für die Zeugen Jehovas hätten die Dokumente einen “immensen Wert”, sagt Sprecher Stock. Die Religionsgemeinschaft betreibe weltweit etwa ein Dutzend Museen, in denen das Archiv ausgestellt werden könne, wenn sie es zugesprochen bekäme. So sei 2025 etwa ein Museum in Selters im hessischen Taunus eröffnet worden. Eine großangelegte Ausstellung über die Geschichte von Zeugen Jehovas in Zentraleuropa sei in Vorbereitung.

Zeugen Jehovas hatten es zur NS-Zeit abgelehnt, den Hitlergruß zu zeigen oder ihre Kinder in die Hitlerjugend zu schicken. Viele verweigerten den Wehrdienst. Ab 1933 wurden sie von den Nazis verfolgt. Tausende wurden verschleppt, inhaftiert und gefoltert. Mindestens 1.700 Mitglieder der Gemeinschaft verloren ihr Leben. Ab Ende Juni soll in Berlin ein neues Denkmal an die Verfolgung der Zeugen Jehovas erinnern.


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