Bundeskriminalamt: Friedrich Merz warnt bei Bundeskriminalamt-Festakt vor Ausländerkriminalität | ABC-Z

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den Anstieg von Gewaltstraftaten in den vergangenen Jahren bei einer Veranstaltung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Verbindung mit irregulärer Migration gebracht. “Wir sehen einen Höchststand bei Gewaltverbrechen”, sagte Merz während eines Festakts zum 75-jährigen Bestehen des BKA in Wiesbaden. “Besonders die Zahl der Messerangriffe und der nicht-deutschen Tatverdächtigen ist besorgniserregend.”
Dabei verwies Merz auf die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA. Demnach betrug der Anteil Tatverdächtiger ohne deutsche Staatsbürgerschaft an allen erfassten Straftaten im Jahr 2024 etwa 35 Prozent und damit einen Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Ausländerrechtliche Straftaten, die nicht von deutschen Staatsbürgern begangen werden können, sind dabei herausgerechnet.
Bei den mehr als 217.000 erfassten Gewaltdelikten (Vorjahr: 214.000), die von gut 197.000 Verdächtigen begangen worden sind, beträgt der Anteil Nichtdeutscher demnach 43 Prozent (2023: 41 Prozent). Dabei handelte es sich bei etwa jedem Dritten nicht-deutschen Tatverdächtigen um eine zugewanderte Person: Deren Anteil an der Zahl aller Tatverdächtigen betrug 2024 ebenso wie im Vorjahr knapp 14 Prozent.
Deutschland gehöre auch dank der Arbeit des BKA “zu den sichersten Ländern der Welt”, sagte Merz. Dennoch fühlen sich “immer mehr Menschen (…) in ihrem Alltag, in ihren Wohnungen nicht mehr rundheraus sicher.” Unsicherheit “ist oftmals nicht nur ein Gefühl”, sagte Merz.
Merz verknüpft BKA-Ausbau mit Folgen von “ungesteuerter irregulärer Migration”
Der Bundeskanzler verwies auch auf den Ausbau der Sicherheitsbehörde: Habe das BKA vor 15 Jahren etwa 5.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein Budget von 400 Millionen Euro gehabt, seien es heute 8.000 Planstellen und fast 1,3 Milliarden Euro. “Dieser immense fiskalische und personelle Kraftakt war nicht nur eine Reaktion auf äußere Entwicklungen und Bedrohungen”, sagte Merz. “Er ist auch eine Reaktion auf und der Versuch einer Reparatur politischer Entscheidungen im Inneren, namentlich, dass wir viel zu lange ungesteuerte irreguläre Migration zugelassen haben.”
Daher sei es “richtig, dass die Bundesregierung einen Kurswechsel” vollzogen habe, sagte der Kanzler weiter. “Illegale Migration wird so weit es geht begrenzt.” Damit bezog sich Merz auf eine Verschärfung der Asylpolitik, die in den ersten Monaten der schwarz-roten Koalition vorgenommen wurde, etwa im Hinblick auf Grenzkontrollen und Abschiebungen.
Der Kanzler bekundete in seiner Rede auch Besorgnis um weitere Aspekte der gestiegenen Kriminalität. So verwies er auf einen “Höchststand” politisch motivierter Straftaten und auf Cyberkriminalität. “Wohl noch nie waren die Anforderungen an das BKA (…) so hoch wie heute”, sagte Merz.
Merz kündigt Befugnis zu KI-Analysen und IP-Speicherung an
Um die Behörde für die Bekämpfung von Straftaten zu stärken, kündigte er an, dem BKA mehr Befugnisse geben zu wollen – insbesondere im Bereich der Cyberkriminalität. “Wir müssen auch die Möglichkeit haben, laufende Cyberangriffe aktiv zu unterbinden, um gravierende Folgeschäden zu verhindern”, sagte Merz.
Zudem müssten die Sicherheitsorgane in weiteren Bereichen mehr digitale Möglichkeiten nutzen können. “Unsere Polizeibehörden brauchen für ganz bestimmte Zwecke die Befugnis, automatisierte, KI-basierte Datenanalysen vorzunehmen”, sagte der Kanzler. So müsse die Polizei “unter eng definierten Voraussetzungen” die Erlaubnis haben, beispielsweise einen biometrischen Internetabgleich von Gesichtern zu machen. “Das muss möglich sein, und das werden wir möglich machen”, kündigte er an. “Wir wollen deshalb die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen für drei Monate einführen”, sagte er mit Blick auf den Kampf gegen Kindesmissbrauch sowie Darstellungen von missbräuchlichen Handlungen an Kindern.
Mit diesen Worten zitierte Merz den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Darin heißt es: “Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen (…) ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. (…) Für bestimmte Zwecke sollen unsere Sicherheitsbehörden (…) die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels künstlicher Intelligenz, vornehmen können.”





















