Fürstenfeldbruck: Personalausweis für Stichwahl erforderlich – Fürstenfeldbruck | ABC-Z

Wer im Landkreis Fürstenfeldbruck Landrat oder Landrätin wird, entscheidet sich am Sonntag, 22. März. Auch die zwei jeweils im ersten Wahlgang erfolgreichsten Bürgermeisterkandidaten in Germering, Gröbenzell, Puchheim und Emmering, die eine absolute Mehrheit verpasst haben, müssen dann in die Stichwahl. Das Landratsamt teilt mit, dass zur Stichwahl nicht erneut per Brief eingeladen wird. Für die Teilnahme an der Abstimmung im Wahllokal genügt die Vorlage eines Ausweisdokuments, etwa eines Personalausweises.
Wer für den 8. März bereits einen Wahlschein für Briefwahlunterlagen beantragt hat, konnte diese vorsorglich gleich für eine mögliche Stichwahl mit beantragen. In diesem Fall bekommen die Antragsteller den Wahlschein für die Stichwahl automatisch zugestellt. Wer das nicht getan hat, aber nun per Brief wählen möchte, kann extra für die Stichwahl die Briefwahl-Unterlagen bei seiner Gemeindebehörde beantragen – bis zwei Tage vor der Stichwahl, also bis Freitag, 20. März, 15 Uhr. Da der Wahlbrief mit den Stimmzetteln am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der jeweiligen Kommune vorliegen muss, empfiehlt es sich in solchen Fällen, den verschlossenen Wahlbrief direkt bei der Gemeindebehörde abzugeben.





















