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Frist läuft: Nur noch bis Ende März möglich: Freiwillige Rentenbeiträge für 2025 nachzahlen | ABC-Z

Frist läuftNur noch bis Ende März möglich: Freiwillige Rentenbeiträge für 2025 nachzahlen

11.03.2026, 20:22 Uhr

Freiwillige Rentenbeiträge können sich später auszahlen. Innerhalb bestimmter Grenzen kann jeder die Höhe der Beiträge selbst bestimmen. (Foto: Robert Günther/dpa-tmn)

Freiwillige Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenkasse können die Rente erhöhen und Kürzungen kompensieren. Oder auch überhaupt einen Anspruch sichern. Doch Einzahlungen für 2025 sollten zügig getätigt werden. Wem dies in welcher Höhe erlaubt ist, lesen Sie hier.

Auch in diesem Jahr besteht noch bis zum 31. März die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2025 zu zahlen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt.

Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können alle Menschen leisten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können freiwillige Beiträge zahlen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und dadurch die eigene Rente weiter erhöhen. Ausgeschlossen von der freiwilligen Versicherung sind Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.

Vor allem für jene, die nicht gesetzlich rentenversichert sind oder mit den Zusatzbeiträgen eine für den Rentenanspruch nötige Wartezeit von fünf Jahren Versicherungszeit erfüllen möchten, sind freiwillige Beiträge sinnvoll. Besonders Mütter und Väter, die nie in die Rentenkasse eingezahlt und sich stattdessen der Kindererziehung gewidmet haben, profitieren. Sie bekommen pro Kind, das ab 1992 geboren wurde, drei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden seit 2014 zwei Jahre fiktive Beitragszahlung angerechnet und seit 2019 zweieinhalb – zuvor war es nur ein Jahr. Doch das ist zumindest bei einem Kind nicht ausreichend, um in den Genuss einer gesetzlichen Rente zu kommen. Hier kann die Zahlung von freiwilligen Beiträgen den Rentenanspruch sichern.

Rente erhöhen, Anspruch sichern

Auch Freiberufler und Beamte können sich auf diesem Weg ihre gesetzliche Rente sichern und ebenfalls die Höhe ihres monatlichen Beitrages in den genannten Grenzen frei wählen. Im Falle von Beamten schmälert die so erworbene gesetzliche Rente nicht die Höhe der Pension. Aber auch Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind, das 50. Lebensjahr vollendet haben und vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, können durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen eine Rentenkürzung kompensieren. Auch lässt sich durch die Zahlung der Versicherungsschutz für eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung aufrechterhalten. Die Beiträge sind zudem von der Steuer absetzbar.

Freiwillige Beiträge steigern den Rentenanspruch. Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto höher ist auch die Rentensteigerung. Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2026 112,16 Euro, der Höchstbeitrag 1571,70 Euro. Noch bis zum 31. März 2026 können freiwillige Beiträge für das Jahr 2025 nachgezahlt werden. Die Beträge liegen hierfür zwischen 112,16 Euro und 1497,30 Euro.

Bei Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags für die Dauer eines Jahres ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von knapp 6 Euro; beim Höchstbeitrag sind es rund 78 Euro. Werden freiwillige Beiträge überwiesen, müssen die Versicherungsnummer und der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge gelten sollen. Es erfolgt hierbei keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern.

Lebenslange Rente, lebenslange Abgaben

Die Zahlung der Altersrente erfolgt ein Leben lang – egal, wie alt man wird. Im Todesfall können Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen. Bedenken müssen Vorsorgesparer aber, dass im Ruhestand auf die Rente meist auch Steuern anfallen, wenn auch oft deutlich weniger. Dazu kommen bei vielen Menschen Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Um wie viele Euro die freiwilligen Zahlungen die gesetzliche Rente erhöhen, lässt sich mit dem Rechner des Informations-Portals www.ihre-vorsorge.de berechnen. Auch die Deutsche Rentenversicherung steht für Auskünfte, Beratung und Prognosen zur Verfügung. Alle Informationen zur freiwilligen Versicherung bietet darüber hinaus die kostenlose Broschüre “Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile” – sie steht hier zum Download bereit.

Quelle: ntv.de, awi

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