Berlin

Mutter (25) erstickt Neugeborenes und verscharrt es – Haftstrafe! | ABC-Z

Berlin – Das neugeborene Mädchen war voll ausgebildet und lebensfähig, als es von seiner Mutter erstickt und in einer Plastiktüte unter einem Gestrüpp in Neukölln verscharrt wurde. Das Berliner Landgericht verurteilte die Mutter Sumanpreet K. (25, Inderin) am Mittwoch wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft.

Am 11. Mai 2025 entdeckte ein Polizist auf dem Weg zum Dienst den Leichnam an einem Gehweg in einer Grünfläche am Kölner Damm (Neukölln). Genetische Untersuchungen führten die Ermittler schnell zum Kindsvater. Zwei Wochen später stellte sich die Mutter Sumanpreet K. der Polizei und war seitdem in Untersuchungshaft.

Richterin: Kind passte nicht in Lebensführung der Mutter

Die 25-Jährige hatte das Kind am 8. Mai 2025 ohne fremde Hilfe im Badezimmer der von ihr und ihrem Partner genutzten Wohnung zur Welt gebracht. „Das Kind wurde organgesund geboren und atmete normal“, sagt Richterin Melanie Bock. Das hätten rechtsmedizinische Untersuchungen ergeben. Die Frau sei es gewesen, „die den Erstickungsvorgang herbeiführte“, weil das Kind nicht in ihre Lebensführung gepasst habe, so die Richterin. Die Angeklagte habe zudem Ablehnung des Lebensgefährten und Vaters des Kindes befürchtet.

In einer Grünanlage an einem Gehweg entdeckte der Polizist das tote Mädchen. Seine Leiche wird verdeckt Foto: Olaf Wagner

Der Kindsvater habe von Anfang an eine Abtreibung verlangt und gedroht, Sumanpreet K. müsse andernfalls aus der Wohnung ausziehen. Die Angeklagte habe dann das Thema Schwangerschaft aus „verantwortungsloser Haltung weggeschoben“ und nichts für eine Geburt vorbereitet. Nach der Tötung habe sie den Leichnam verscharrt.

Angeklagte Mutter spricht von Unglücksfall

Die 25-Jährige, die in Indien sowie der Ukraine studiert haben soll und seit 2022 in Deutschland lebt, schilderte dagegen einen Unglücksfall. Sie sei von einsetzenden Wehen überrascht worden und habe sich in die Badewanne gesetzt. Das Neugeborene aber habe sich „nicht bewegt und absolut nicht reagiert“, das Gesicht sei blau angelaufen gewesen.

In der Schwangerschaft habe sie sich immer wieder gesagt, dass sie einen Job als Kellnerin mit gutem Einkommen habe und „dass ich es allein schaffe“. Wenn ihr Lebenspartner das Baby nach der Geburt nicht gewollt hätte, wäre sie vielleicht zurück nach Indien zu ihrer Familie gegangen, sagt Sumanpreet K.

Auch ein Spürhund war am Kölner Damm im Einsatz
Auch ein Spürhund war am Kölner Damm im Einsatz Foto: Olaf Wagner

Gericht: „In vielen Punkten die Unwahrheit gesagt“

Das Gericht glaubte den Schilderungen der Angeklagten allerdings nicht: Nach dessen Auffassung hatte die Angeklagte „in vielen Punkten die Unwahrheit gesagt“. Mit dem Urteil folgte die Strafkammer im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts, der wegen Totschlags eine Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Die Angeklagte habe die Tat begangen, „um das Kind, das störend wirkte, loszuwerden“.

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Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Ihre Mandantin habe sich bewusst gegen eine Abtreibung und für ihr Kind entschieden. „Der Tod des Säuglings war offensichtlich, für einen Notarzt sah sie keinen Anlass.“ Die Frau habe danach gehandelt, wie sie es aus ihrer Heimat kennt – „sie hat den Säugling gesäubert und beerdigt in einem Park“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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