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Was Arbeitgeber zum Steuerfreibetrag wissen müssen | ABC-Z

Wer Mitarbeiter nach der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigen oder neu einstellen möchte, hat für diese einen neuen Anreiz beziehungsweise ein gutes Argument, um sie zu halten. Das Unternehmen kann so auch dem Fachkräftemangel im eigenen Betrieb entgegenwirken.

Denn der Gesetzgeber hat für solche Beschäftigte einen steuerfreien Freibetrag geschaffen: Die sogenannte Aktivrente – doch es gelten klare Voraussetzungen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu einen FAQ-Katalog hier auf seiner Webseite veröffentlicht. Unter anderem beantwortet es dort:

  • Welche Beschäftigten profitieren,
  • wie Sonderzahlungen wirken und
  • welche formalen Vorgaben Unternehmen 2026 bei der Datenübermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung einhalten müssen.

Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass der Fragen- und Antwortkatalog zur Orientierung dient und keine Rechts- und Bindungswirkung hat.

Das Aktivrentengesetz ist seit Januar 2026 in Kraft. Es ermöglicht regulär sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze, bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei dazuzuverdienen. Der Freibetrag ist in § 3 Nr. 21 EStG geregelt.

Direkt weiterlesen und mehr erfahren:

Im vollständigen Beitrag hat die Redaktion wichtige Informationen aus dem FAQ für Unternehmen zusammengefasst und um weitere Aspekte ergänzt. Unter anderem erfahren Sie:

  • Voraussetzungen (wer anspruchsberechtigt ist und ab wann),
  • was bei Teilzeit-Beschäftigten oder im Nebenjob gilt,
  • Regeln zur Sozialversicherung,
  • was mit Lohnanteilen oberhalb des steuerfreien Höchstbetrags ist,
  • Hinweise zum Lohnsteuerabzug und Lohnsteuerberechnung sowie
  • was bei der Lohnsteuerbescheinigung 2026 zu beachten ist. 

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