Geopolitik

Streit um Buchhandlungspreis: „Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail ist feige“ – Buchhandlungen klagen gegen Weimer | ABC-Z

Drei Geschäfte sind vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen worden – und haben dagegen nun Klagen eingereicht. Zudem werfen sie Kulturstaatsminister Wolfram Weimer Lügen vor.

Die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen linken Geschäfte ziehen vor Gericht. „Mit unseren Klagen wollen wir gerichtlich feststellen lassen, dass die Datenübermittlungen zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der beteiligten Anwaltskanzleien am Mittwoch.

Wolfram Weimer, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, hatte den Ausschluss der drei Buchhandlungen in Berlin, Göttingen und Bremen wegen Extremismusverdachts mit nicht näher bezeichneten „Erkenntnissen des Verfassungsschutzes“ begründet. Sein Vorgehen wird aus SPD, Grünen und Linkspartei sowie von Kulturschaffenden und deren Verbänden seit Tagen heftig kritisiert.

Den Anwälten zufolge sei das 2017 erlassene Haber-Verfahren genutzt worden, das es Ministerien ermöglicht, den Verfassungsschutz zu konsultieren, bevor Fördergeld an zivilgesellschaftliche Einrichtungen vergeben wird. Die Anwendung „sendet an jede Buchhandlung, jeden Verlag, jede Kultureinrichtung in diesem Land die Botschaft: Pass auf, was du ins Schaufenster stellst“, heißt es dazu in der Stellungnahme der Juristen. Der Datenaustausch befördere eine schleichende Selbstzensur, die mit der Meinungs- und Pressefreiheit unvereinbar sei.

Anwälte prüfen Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Anwälte Sven Adam und Jasper Prigge sowie die Anwältin Lea Voigt veröffentlichten in ihrer Stellungnahme auch die Mail aus dem Hause Weimer mit dem folgenden Satz: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden. Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht. Die getroffene Wahl schmälert deshalb keineswegs unsere Hochachtung für Ihr großes Engagement.“

Die Jury selbst hatte allerdings öffentlich erklärt, dass der Ausschluss der Buchhandlungen vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und nicht von ihr selbst getroffen worden sei.

„Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig“, kritisierte nun Rechtsanwalt Sven Adam. „Wir prüfen jetzt zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Kanzleramt.“ Adam ist Bevollmächtigter der Buchhandlung „Rote Straße“ in Göttingen.

„Es entsteht der Eindruck, dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen“, erklärte auch Rechtsanwältin Voigt. Sie ist die Bevollmächtigte der Buchhandlung „Golden Shop“ in Bremen. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass der „Golden Shop“ und die „Rote Straße“ von der Jury sogar als „besonders herausragende Buchhandlungen“ prämiert worden wären und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten hätten, wie sich inzwischen herausgestellt habe.

Weimer verweist auf Graffiti „Deutschland verrecke“

Damit erhöhe sich auch der Streitwert der Klagen gegen Weimer, hieß es weiter. Bisher war von einem niedrigeren Preisgeld ausgegangen worden.

Die Klagen wurden nach Auskunft der Anwälte bei den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln eingereicht. „Mit unseren Klagen wollen wir gerichtlich feststellen lassen, dass die Datenübermittlungen zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren“, erläuterten sie. Das Vorgehen Weimers sei „mit der Meinungs- und Pressefreiheit unvereinbar“, erklärte Rechtsanwalt Prigge, der den Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin vertritt.

Der Kulturstaatsminister verteidigte derweil sein Vorgehen. „Wenn sich eine Institution weithin sichtbar hinter die Losung ,Deutschland verrecke‘ stellt, stellen sich zur Preiswürdigkeit Fragen“, sagte Wolfram Weimer den Zeitungen der Funke Mediengruppe mit Blick auf eine der drei Buchhandlungen offenbar mit Blick auf eine Fassadeninschrift. Gemeint ist damit offenbar die Buchhandlung in Bremen, an deren Fassade Graffitis wie „Baise la Police“ (“Sch… auf die Polizei“, d. Red) und „Deutschland verrecke“ stehen.

Der Kulturbeauftragte versicherte zudem, die Prüfung der Verfassungstreue im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens werde „nur in absoluten Ausnahmefällen aktiviert“.

Die Verleihung der letztlich vergebenen Preise hätte eigentlich im Rahmen der Leipziger Buchmesse kommende Woche stattfinden sollen. Sie wurde durch Weimer jedoch wegen angekündigter Proteste ganz abgesagt.

AFP/KNA/krott

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