Berlin

Absage der Gemeindevorsteher-Stichwahl “offensichtlich rechtswidrig” | ABC-Z

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hat die Absage der Bürgermeister-Stichwahl in Strausberg für “offensichtlich rechtswidrig” erklärt. Das hat das Gericht per Eilverfahren entschieden. rbb|24 lag die Gerichtsentscheidung in Teilen am Montagabend vor.

Zuerst hatte die “Märkische Oderzeitung” berichtet. Die Zeitung bezog sich dabei auf den Rechtsanwalt des Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner (parteilos); dieser habe die Gerichtsentscheidung per Mail versandt. rbb|24 gegenüber bestätigte Hübners Anwalt, Mario Seydel, diesen Sachverhalt.

Das Verwaltungsgericht war am Montagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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