Berlin

Umgang der Polizei mit psychisch Kranken: Wenn die Polizei Diagnosen stellt | ABC-Z

Wenige Wochen vor dem geplanten Start eines Pilotprojekts der Berliner Polizei zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen sind noch viele Fragen offen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass allein die Polizei Einschätzungen zu psychischen Erkrankungen und der möglichen Gefahr vornehmen soll, die von den identifizierten Personen ausgeht – und nicht etwa Ärz­t*in­nen oder Psycholog*innen: „Die Risikobeurteilungen erfolgen grundsätzlich durch Polizeivollzugskräfte“, schreibt die Senatsinnenverwaltung in einer Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco, die der taz vorliegt.

Anfang Februar hatte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel angekündigt, dass die Polizei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sie als potenziell gefährlich einstuft, künftig gezielter erkennen und von möglichen schweren Straftaten abhalten will. Dazu soll ein sogenanntes Drei-Stufen-Modell dienen, das man gemeinsam mit anderen Bundesländern erstellt habe.

In Stufe 1 melden demnach Po­li­zis­t*in­nen im Einsatz „Menschen mit Risikopotenzial“ und bewerten anhand „kurzer und prägnanter Kriterien“ ihre Gefährlichkeit. Sind diese Merkmale erfüllt, werden die Personalien an eine zentrale Stelle bei der zuständigen Polizeidirektion weitergeleitet, wo – Stufe 2 – eine Risikoanalyse vorgenommen wird.

Sollte sich der Eindruck erhärten, dass die Person schwere Straftaten begehen könnte, werden in Stufe 3 das Landeskriminalamt und psychotherapeutische Expertise hinzugezogen. Gemeinsam soll dann über mögliche weitere Maßnahmen entschieden werden. Die Überlegungen reichen von einer Fallkonferenz über die Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes bis hin zu einer Zwangseinweisung.

Besonders ausgereift scheint das Konzept nicht

Ein entsprechendes Pilotprojekt stellte Slowik Meisel ab April in Aussicht. Doch besonders ausgereift scheint das Modell noch nicht. Nach den in Stufe 1 vorgesehenen Kriterien gefragt, schreibt Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe in der aktuellen Senatsantwort: „Die Risikoindikatoren fußen auf aktuellen wissenschaftlichen Standards kriminalprognostischer Verfahren im Hinblick auf schwere Gewalttaten.“

Eine psychisch erkrankte Person darf nicht mit einem Sicherheitsrisiko gleichgesetzt werden

Vasili Franco, Grüne

Ob dabei auch Fachwissen aus Medizin und Psychologie einfließen soll, bleibt offen. Da sich der Prozess noch „in der Planungs- und Umsetzungsphase“ befinde, könnten „keine weiteren Details“ mitgeteilt werden, heißt es weiter.

Auch bei Stufe 2 ist unklar, ob Kompetenzen außerhalb der Polizei einbezogen werden. „Grundlage für Risikobeurteilungen sind grundsätzlich die in der Polizei Berlin vorliegenden Daten. Ein Datenaustausch mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen erfolgt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“, erklärt die Innenverwaltung.

Für den Grünen-Innenexperten Vasili Franco ist das zu wenig: „Es ist unter medizinischen und ethischen Standards nicht vertretbar, der Polizei zukünftig die Beurteilung von psychischen Erkrankungen zu überlassen“, kritisiert er gegenüber der taz und fordert: „Eine psychisch erkrankte Person darf nicht mit einem Sicherheitsrisiko gleichgesetzt werden.“ Die entscheidende Frage sei, wie man Menschen mit psychischen Erkrankungen von einer polizeilichen Bearbeitung in eine regelhafte und nachhaltige Gesundheitsversorgung überführe, so Franco weiter.

Ärz­t*in­nen gegen Ausweitung von Kontrollen

Das betont auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die am Donnerstag in Berlin einen Kongress zum Thema Gewaltprävention veranstaltet. Am Mittwoch hat die Fachgesellschaft dazu das Papier „Versorgung stärken, Gewalt verhindern“ veröffentlicht.

Darin kritisieren die Fach­ärz­t*in­nen eine verschärfte Sicherheitspolitik gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen sogar als kontraproduktiv: „Maßnahmen, die primär oder ausschließlich auf Kontrolle, Registerbildung oder weitreichende Informationspflichten setzen, erhöhen das Gefahrenrisiko, weil sie Hilfesuchende abschrecken, Stigmatisierung verstärken und Behandlung erschweren“, heißt es in dem Dokument.

Stattdessen drängen sie auf eine frühe Diagnostik, leitliniengerechte Behandlung sowie „sozialräumlich vernetzte Begleitung und Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“. Als wichtige Bausteine nennt die Fachgesellschaft die Stärkung der sozialpsychiatrischen Dienste und – als Ergänzung zu Ärz­t*in­nen und The­ra­peu­t*in­nen – ein „flächendeckendes, niedrigschwelliges und anonym erreichbares Kriseninterventionssystem, das früh und unkompliziert Hilfe und Begleitung anbietet“.

Doch genau die sind in Berlin von der massiven Kürzungspolitik des schwarz-roten Senats betroffen. Gelder für Anlaufstellen der ambulanten Versorgung wurden zuletzt zusammengestrichen. Und die eingeplanten Mittel für ein angekündigtes „multiprofessionelles Kriseninterventionsteam“ der Berliner Feuerwehr hat die Innenverwaltung im vergangenen Jahr dann doch für „Dienst- und Schutzkleidung“ ausgegeben – und im aktuellen Haushalt komplett gekürzt.

Stattdessen soll nun zwischen April und Juni ein „sozialmedizinisches Akutteam“ (SMAT) erprobt werden, wie aus der aktuellen Senatsantwort hervorgeht. Dabei handelt es sich um ein kleines Team aus Sa­ni­tä­te­r*in und Sozialarbeiter*in, die zwischen 11 und 23 Uhr in Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg im Auto unterwegs sind. Sie sollen Menschen versorgen und weitervermitteln – „niedrigprioritäre Anliegen“ nennt das der Senat.

Das sei fatal, sagt Vasili Franco: „Im Umgang mit Menschen in psychosozialen Notlagen dürfen die echten Lösungen nicht aus dem Blick geraten. Gerade das Zusammenspiel von Polizei, Rettungsdienst, Psychologen und Sozialarbeit zeitigt in anderen Ländern nachhaltige Erfolge.“

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