München: Anwalt Hingerl klagt gegen Corona-Trennwände – Bad Tölz-Wolfratshausen | ABC-Z

Hingerl ist in Bayern ein klangvoller Name. Hieß doch der später zum Engel Aloisius beförderte Dienstmann Nummer 172 am Münchner Hauptbahnhof mit bürgerlichem Namen: Alois Hingerl. So derb wie sein von Ludwig Thoma erschaffener Namensvetter im Himmel verhält sich Rechtsanwalt Josef Hingerl im Gerichtssaal zwar nicht. Gefallen lässt sich der 77-jährige Wolfratshauser aber auch nichts; vor allem dann, wenn er in eigener Sache tätig ist.
So wie am Dienstag am Verwaltungsgericht in München. Hingerl will gerichtlich feststellen lassen, dass es rechtswidrig war, zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus am Münchner Amtsgericht und den beiden Landgerichten in der Nymphenburger Straße Glasschutzwände zwischen Angeklagtem und Verteidiger anzubringen. Daraus, dass er den damaligen grundrechtseinschränkenden Maßnahmen generell skeptisch gegenübersteht, hat der Wolfratshauser schon zu Hochzeiten der Pandemie kein Geheimnis gemacht. So hat er Impfproteste dirigiert, Corona-Spaziergänge organisiert und den Golfplatz Bergkramerhof trotz eines behördlich ausgesprochenen Verbots weiterbetrieben. Sein Vorgehen hat ihm den Spitznamen „Golfplatz-Rebell“ eingebracht. In der Verhandlung am Verwaltungsgericht bezeichnet er sich selbst als Querdenker, distanziert sich aber von Reichsbürgern.
Fraglich sei, ob Hingerls Klage zulässig ist, gibt der Vorsitzende Richter die Richtung für die eineinhalbstündige Verhandlung vor. Ist eine Klage nicht zulässig, wird über das Begehren des Klägers gar nicht entschieden. Aus den eingereichten Schriftsätzen gehe nicht hervor, ob Hingerl dem Freistaat als Rechtsträger der Gerichte vorwirft, Hausrechtsbefugnisse überschritten oder gegen Angeklagtenrechte verstoßen zu haben.
Im zweiten Fall hätte er seine Einwände im Strafverfahren durch Befangenheitsanträge oder Rechtsmittel geltend machen müssen. Das Verwaltungsgericht wäre dann schon nicht zuständig, erläutert der Richter. Hingerl reagiert emotional: Ihm gehe es mit der Klage um „Rechtshygiene“ und „null Komma null“ um Corona-Maßnahmen. Seit 50 Jahren stehe er als Organ der Rechtspflege für den Rechtsstaat ein. Von Gerichtspräsidenten als „Verwaltungsbeamten“ der Exekutive bevormundet zu werden, empfinde er als „Watschn“. Weil man „erniedrigend“ und „respektlos“ mit ihm umgegangen sei, sei ihm „der Kragen geplatzt“.
Der Vorsitzende spult nüchtern sein Prüfungsschema ab. Selbst wenn das Verwaltungsgericht zuständig sein sollte, sei die Klage nur zulässig, wenn der Kläger an der begehrten Feststellung ein hinreichendes Interesse hat. Für bereits erledigte Maßnahmen habe die Rechtsprechung diesbezüglich Fallgruppen entwickelt, von denen hier keine einschlägig sei, so der Richter. Auch wenn durch die Trennwände die Strafverteidigung erschwert worden sei: Daran, dass die Wände einen tiefen Grundrechtseingriff bewirkt hätten, habe die Verwaltungskammer „erhebliche Bedenken“.
Auch ein Rehabilitationsinteresse oder eine Wiederholungsgefahr seien nicht erkennbar. Es könne zwar sein, dass eine pandemische Situation wieder eintritt. Wie diese aber genau aussehe, könne heute niemand sagen, sodass eine „pauschale gerichtliche Klärung“ nicht möglich sei. Auch wenn dies „landauf, landab als gewisser Missstand“ gesehen werde: Das Prozessrecht setze der gerichtlichen Aufarbeitung Grenzen, so der Richter. Die von Hingerl geltend gemachte Rechtshygiene begründe jedenfalls kein Feststellungsinteresse.
Um dem Kläger einen weiteren Schriftsatz zu ermöglichen, bestimmt das Gericht einen zusätzlichen Verhandlungstermin für Mitte April. Im Internetauftritt des Anwalts heißt es: „Gerne widmet er sich sehr komplizierten und komplexen sowie scheinbar aussichtslosen Fallgestaltungen“. Dass seiner Klage stattgegeben wird, hält er nach den richterlichen Hinweisen selbst „für einen nicht zu erwartenden Fall“. Anders als sein Namensvetter, der sich nach wüsten Pöbeleien und Beschimpfungen des himmlischen Personals wenig versöhnlich zeigte, bedankt sich der promovierte Anwalt bei den fünf Richtern für die „faire Verhandlung“ und verlässt mit seiner Kanzleikollegin den Gerichtssaal.





















