Nach Jahren der Vernachlässigung zeichnet sich für Fluchtwaisen eine Lösung ab – Inland | ABC-Z

Jahrelang wurde darüber gestritten – jetzt ist es so weit. Am Dienstag hat das Justizministerium einen Gesetzentwurf bis 23. März in die Begutachtung geschickt, mit dem ein chronisches Defizit des Kinder- und Jugendschutzes ein Ende finden soll. Die Novelle mit dem sperrigen Titel “Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz” – Abkürzung: ObUM-G – garantiert allen unter 18-jährigen Flüchtlingen, die ohne erwachsene Begleitpersonen nach Österreich kommen, ab Mitte Juni Obsorge von Beginn ihres Aufenthalts an. Zumindest auf dem Papier, denn die endgültige Ausgestaltung der neuen Regelung in der Praxis steht teilweise noch aus.





















