Trump bekräftigt 15 Prozent Zoll auf US-Importe für alle | ABC-Z

Experte: Großer Aufwand für Firmen bei Rückerstattung von US-Zöllen
Die Rückerstattung von US-Zöllen dürfte einem Experten zufolge für Unternehmen kein Selbstläufer werden. „Obwohl der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten sämtliche IEEPA-Zölle für unwirksam erklärt hat, erfolgen Rückerstattungen nicht automatisch“, sagte John Wegman, Chef des Zolldienstleisters Customs Support Group, am Mittwoch. Unternehmen mit entsprechenden Ansprüchen gegen die US-Behörden müssten vielmehr selbst aktiv werden und die erforderlichen Schritte in die Wege leiten. „Der Aufwand dürfte erheblich sein“, prognostizierte Wegman.
Importeure, die die Zölle entrichtet haben, sollten ihre Importdaten rasch zusammenführen, betroffene Einfuhren identifizieren und Schritte für einen Erstattungsantrag vorbereiten, sagte er. Grundsätzlich könnte in den USA ein „Importer of Record“ (IOR), also etwa ein eingetragener Importeur, eine Rückerstattung geltend machen. In der Praxis sei aber mitunter schwer festzumachen, wo eine Erstattung erfolgen könne. Die wirtschaftliche Belastung durch die Zölle könnte entlang der Lieferkette weitergegeben worden sein, oft bis zum Endverbraucher. „Die Partei, die den Erstattungsantrag stellen kann, ist daher nicht immer diejenige, die die Kosten letztlich getragen hat“, sagte Wegman.





















