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Keine Ausreise möglich? Was jetzt arbeitsrechtlich gilt | ABC-Z

Wegen des eskalierten Konflikts zwischen den USA, Israel und Iran sitzen Tausende Urlauber im Nahen Osten fest: Fallen Flüge aus und Beschäftigte können deshalb nicht rechtzeitig aus dem Ausland zurückkehren, stellt sich schnell auch die Frage nach den arbeitsrechtlichen Folgen. Grundsätzlich gilt: Ist die Rückreise objektiv unmöglich – etwa weil kein Flug geht -, liegt ein Fall der sogenannten Unmöglichkeit vor. Beschäftigte können dann ihre Arbeitsleistung nicht erbringen.





















