Berlin

Befugnis des Landrats zu Annullierung der Bürgermeisterwahl in Strausberg angezweifelt | ABC-Z

Nach der Annullierung der Bürgermeisterwahl in Strausberg werden Zweifel darüber laut, inwiefern Landrat Gernot Schmidt (SPD) rechtlich dazu befugt war, die Wahl für ungültig zu erklären. Die Entscheidung über die Gültigkeit einer Wahl träfe laut Brandenburgischem Kommunalwahlgesetz die Vertretung. Das teilte das Innenministerium auf Nachfrage des rbb mit. Üblicherweise ist das die Stadtverordnetenversammlung.

Der Landkreis als zuständige Wahlaufsichtsbehörde könne demnach eine anstehende Wahl absagen, nicht aber eine erfolgte für ungültig erklären. Darüber hinaus könne der Landkreis einen Wahleinspruch erheben, den die Stadtverordnetenversammlung dann prüfen müsse. Das Innenministerium weist aber auch darauf hin, die Rechtslage sei komplex und ein vergleichbarer Fall bisher noch nicht juristisch entschieden.

Schmidt teilte dem rbb mit, dass er eine andere Rechtsauffassung vertrete und kündigte eine Stellungnahme für Freitag an.

Back to top button