Methoden wie bei Trump? Handyortung entfacht Streit um Abschiebepolitik | ABC-Z

Berlin. Der Flughafen Leipzig fällt wenig auf. Mit rund zwei Millionen Passagieren jedes Jahr ist er weit entfernt von den großen Knotenpunkten wie Frankfurt, München oder Hamburg. Doch bei Abschiebungen spielt der Standort in Sachsen eine zentrale Rolle. Am Donnerstag verkündet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dass 20 Männer aus Afghanistan zurück in ihre Heimat abgeschoben wurden. Noch bevor die Sonne aufging, hob ein gecharterter Flieger in Richtung Kabul ab. Die erste Sammelabschiebung seit der Machtübernahme der islamistischen Taliban. Der Flug startete vom Flughafen Leipzig.
Leipzig liegt zentral in Deutschland, ist von anderen Bundesländern gut zu erreichen. Der Betrieb am Flughafen läuft durchgehend, viele andere Standorte haben Nachtflugverbot. Die moderne Architektur erleichtert Polizeieskorten, was bei Abschiebeflügen oft nötig ist. Und, so sagen es manche in den Behörden: Der Flughafen liegt mehrere Kilometer außerhalb der Stadt – was Protestaktionen gegen Abschiebungen durch Demonstranten erschwert.
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Dobrindt feiert den Erfolg seiner Abschiebepolitik. Laut Innenministerium wurden vollziehbar ausreisepflichtige Männer, „die in Deutschland straffällig geworden sind“, in ihre Heimat geflogen, verurteilt etwa wegen Sexualdelikten, Körperverletzung und Drogendelikten.
Die Zahl der Abschiebungen ist 2025 gestiegen, auf 22.787. Zum Vergleich: 2022 waren es noch knapp 13.000. Doch vor allem aus Sicht der Unionspolitiker reicht das nicht. Aktuell sind mehr als 40.000 Menschen „unmittelbar ausreisepflichtig“. Die Mehrheit davon sind Asylsuchende, die keinen Schutztitel bekommen haben und nicht geduldet sind. Die Zahl sank zuletzt.
Der CDU-Politiker will Handys von „untergetauchten“ Menschen durch Polizei orten lassen
Dobrindts CSU proklamiert für 2026 erneut eine „Abschiebeoffensive“. Doch viele Rückführungen scheitern, laut hessischem Innenministerium rund 40 Prozent, und sie sind teuer, schlucken viel Personal – bei der Bundespolizei, in den Ausländerbehörden, bei den Abteilungen für „Abschiebe-Management“ der Länder.
Hessens Innenminister Roman Poseck hat nun einen Vorschlag in die Arena geworfen, der Gegner und Anhänger gleichermaßen bewegt. Der CDU-Politiker will das Handy von „untergetauchten“ Menschen durch die Polizei orten lassen. Denn, so Innenpolitiker, oftmals stehen Polizisten oder Mitarbeiter der Ausländerbehörde in einer Asyleinrichtung und wollen eine Person zur Abschiebung abholen – und der Mensch ist nicht da. Laut Poseck ist das sogar der „häufigste Grund“ für das Scheitern.
Die Ortung von Handys durch die Polizei ist bisher klar in der Strafprozessordnung (StPO) eingegrenzt. Ermittler dürfen das nur, wenn Täter mutmaßlich eine schwere Straftat begangen haben, etwa Raub oder Bandendiebstahl oder Schleuserkriminalität. Die Maßnahme muss ein Richter genehmigen. In Ausnahmen, etwa bei akut drohender Gefahr, können die Strafverfolger Handys auf eigene Faust orten, eine Wohnung überwachen oder einen Verdächtigen observieren. Für Posecks Vorstoß, auch Handys abgetauchter Asylsuchender zu orten, gibt es bisher keine Rechtsgrundlage.
Der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte spricht von „erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln“, dass dieser Eingriff verhältnismäßig ist. „Damit wird tief in die Privatsphäre der Betroffenen eingegriffen und eine Ausweitung der Überwachung von Menschen befördert, die nichts verbrochen haben“, sagt Jurist Davy Wang.
Umstrittene US-Behörde nutzt seit Jahren Software zur Handyortung
Posecks Vorstoß löste massive Kritik aus. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, wirft dem Minister vor, Methoden der „Menschenjagd“ salonfähig zu machen, mit der derzeit die Einwanderungsbehörde ICE in den USA Ausländer festnimmt und abschiebt. Tatsächlich nutzt die umstrittene US-Behörde seit vielen Jahren Software wie „Stringray II“ oder „Crossbow“, um Handys zu detektieren. Zugleich ist die massenhafte Überwachung der ICE-Agenten nicht gleichzusetzen mit dem Vorstoß von Poseck.
Poseck selbst will nicht als „Hardliner“ dastehen – und beschwichtigt. „Die Handyortung kann aus meiner Sicht in diesem Kontext ein weiteres, vor allem milderes Instrument zur Durchsetzung des Rechts und zur Sicherung von Abschiebungen sein“, sagt er unserer Redaktion. „Milder“ etwa als die Abschiebehaft, die an enge rechtliche Vorgaben gebunden ist. Es handele sich nicht um eine „Willkürmaßnahme“, so Poseck, sondern um „die Umsetzung unseres Rechtsstaats“. Der CDU-Politiker wolle so die Polizei „entlasten“.
Doch zumindest Teile der Belegschaft sehen das anders. Die Handyortung muss die Polizei durchführen – dabei ist in den meisten Bundesländern die Ausländerbehörde für die Organisation der Abschiebungen verantwortlich. GdP-Chef Kopelke betont: Die Polizei sei zur Abwehr von Gefahren und zur Bekämpfung der Kriminalität da.
Worüber Poseck nicht spricht, aber Beamte in den Sicherheitsbehörden berichten: Schon jetzt sind Handyortungen technisch aufwendig, es braucht Teams, die sogenannte IMSI-Catcher aufstellen. Die Geräte simulieren einen Mobilfunkmast. Ortung geht nur mit Informationen über die Handynummer und die SIM-Karte. Die Polizei muss die Daten auswerten. Doch schon in aufwendigen Ermittlungen etwa gegen organisierte Kriminelle fehlen Kapazitäten.
Menschen tauchen ab – auch aus Angst vor einem Leben in ihrer Heimat
Wer als Asylsuchender abgelehnt wird und keine Duldung erhält, muss ausreisen. Die Person erhält eine Aufforderung zur freiwilligen Ausreise. Wer dem nicht nachkommt, dem droht Abschiebung gegen seinen Willen und unter Zwang. Tatsächlich tauchen Asylsuchende immer wieder ab, gerade junge Männer ohne Familie oder Arbeit – auch aus Angst vor einem Leben in der Heimat. Zugleich ist nicht jeder Geflüchtete „abgetaucht“, den die Ausländerbehörde nicht in der Unterkunft antrifft. In der Regel werden Abschiebetermine nicht angekündigt.
Posecks Vorstoß ist rechtlich heikel – vor allem weil von einer gescheiterten Abschiebung erst mal keine „Gefahr“ im Sinne des Polizeirechts besteht. Das Bundesverfassungsgericht schob in der Vergangenheit immer wieder Maßnahmen den Riegel vor, die sich gegen die im Grundgesetz geschützte informationelle Selbstbestimmung richteten. Die Richter bewerten den Datenschutz sehr hoch. Die Verfassungsrichter lehnten es ab, als Politiker der Polizei auch das Eindringen in Zimmer in Asylunterkünften erlauben wollten.
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Zugleich fällt die Debatte zur Handyortung in eine Zeit, in der die EU ohnehin den Druck auf abgelehnte Schutzsuchende erhöht. Mit der EU-Rückführungsverordnung können die europäischen Staaten die Haft ausweiten, Meldepflichten verschärfen.
Und noch eine Debatte läuft gerade: Minister Dobrindt will den Sicherheitsbehörden eine automatisierte Datenanalyse ermöglichen. Die Polizei soll Profile in den sozialen Netzwerken durchforsten können, mithilfe von KI-Software. Posecks Vorschlag trifft auf ein bestelltes politisches Feld.
Und auf Zustimmung – vor allem bei der Union. „Es ist ein sehr guter Vorschlag, technische Möglichkeiten zur Ortung von untergetauchten ausreisepflichtigen Ausländern zu nutzen“, sagte Thomas Strobl, CDU-Innenminister in Baden-Württemberg, unserer Redaktion. „Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen. Es geht um Leute, die ausreisepflichtig sind, die sich also hier illegal aufhalten und kein Bleiberecht haben.“
Grüne Ministerin: Wer tatsächlich untertaucht, hat im Zweifel auch kein Handy dabei
Auch aus Thüringen signalisierte Justizministerin Beate Meißner (CDU): „Der Vorstoß von Innenminister Poseck geht in die richtige Richtung.“ Es sei folgerichtig, den Sicherheitsbehörden in „klar definierten Ausnahmefällen“ moderne technische Mittel zur Aufenthaltsfeststellung zu ermöglichen. Es gehe nicht um eine flächendeckende Überwachung, sondern um zielgerichtete Maßnahmen gegen Personen, die sich bewusst staatlichen Entscheidungen entziehen.

Entscheiden will Meißner aber erst, wenn Hessen für die Innenministerkonferenz im Juni einen konkreten Entwurf für die Handyortung vorlegt. Die SPD-geführten Länder sind kritischer. Es sei fraglich, ob die Forderung „tatsächlich umgesetzt und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und damit den Maßstäben der Verfassung“ standhalten könne. Ähnlich äußert sich die Bremer Innenbehörde.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik – meinungsstark, exklusiv, relevant.
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Die verantwortliche grüne Integrationsministerin in Nordrhein-Westfalen, Verena Schäffer, lehnt die Maßnahme ab. „Der Nutzen dieses Vorschlags erschließt sich mir nicht, denn eine Handyortung kann nur die Funkzelle, aber nicht den genauen Standort ermitteln“, sagte Schäffer unserer Redaktion. Wer tatsächlich untertauche, habe im Zweifel auch kein Handy dabei oder nutze eine andere SIM-Karte.





















