Was verändert der EU AI Act? • Medieninsider | ABC-Z

Redaktionelle Artikel, Kommentare, Reportagen, Testberichte, Spielerezensionen, Produktvergleiche oder Zusammenfassungen komplexer Themen entstehen heute in Sekunden, sprachlich sauber und oft erstaunlich überzeugend. Generative KI ist längst in der Lage, journalistische Textsorten zu imitieren, inklusive Wertungen und scheinbar persönlicher Einschätzungen.
Eine Maschine kann berechnen, welche Eigenschaften ein Spiel besitzt, sie kann vorhandene Meinungen verdichten und typische Argumentationsmuster reproduzieren, doch sie weiß nicht, wie sich ein Spiel wie Lord of the Ocean wirklich anfühlt, warum Langeweile einsetzt oder weshalb ein Moment überrascht. Insbesondere dann, wenn sie Spielern empfiehlt, Geld in einer Online Spielothek zu setzen oder ein bestimmtes Finanzprodukt abzuschließen, wird es bei rein maschinellem Content schnell unethisch.
Diese Lücke von technischer Leistungsfähigkeit und menschlicher Erfahrung berührt den Kern journalistischer Glaubwürdigkeit. Mit dem EU AI Act versucht die Europäische Union, diesen Spannungsraum erstmals verbindlich zu ordnen und klare Leitplanken für den Einsatz künstlicher Intelligenz zu setzen, auch im Journalismus.
Der EU AI Act als ordnender Rahmen für KI im Journalismus
Der EU AI Act ist ein politischer Großentwurf mit gesellschaftlichem Anspruch. Er soll sicherstellen, dass KI-Systeme innerhalb Europas verantwortungsvoll eingesetzt werden, ohne Innovation grundsätzlich auszubremsen. Anders als viele frühere Digitalgesetze setzt der Act nicht bei einzelnen Anwendungen an, er definiert einen übergeordneten Rahmen, der Risiken bewertet und Pflichten daran ausrichtet. Damit entsteht erstmals ein kohärentes Regelwerk, das nicht hinter der technologischen Entwicklung herläuft, es greift aktiv strukturierend ein.
Für den Journalismus bedeutet das keine direkte Regulierung redaktioneller Inhalte, wohl aber eine klare Einbettung in ein System, das Transparenz und Verantwortung stärker gewichtet als zuvor. Medienhäuser stehen dabei nicht im Fokus als Hauptadressaten, da sich der EU AI Act primär an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen richtet. Dennoch entfaltet das Gesetz Wirkung im redaktionellen Alltag, weil KI-Tools zunehmend Teil journalistischer Produktionsprozesse sind.
Sobald Inhalte mithilfe generativer Systeme entstehen und veröffentlicht werden, berühren sie jene Bereiche, die der Gesetzgeber im Blick hat, also öffentliche Meinungsbildung, Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit. Der EU AI Act greift nicht steuernd in die Inhalte ein, er setzt Rahmenbedingungen, innerhalb derer Journalismus seine Rolle neu definieren muss. Dadurch verschiebt sich der Blick weg von reiner Machbarkeit hin zu bewusster Verantwortung.
Die Risikoklassen machen den Unterschied
Zentrales Element des EU AI Act ist der risikobasierte Ansatz. KI-Systeme werden nicht pauschal bewertet, sie werden nach ihrem potenziellen Schaden für Individuen und Gesellschaft eingestuft. Verbotene Anwendungen wie manipulative Verhaltenssteuerung oder soziale Bewertungssysteme spielen im klassischen Journalismus kaum eine Rolle.
Ausschlaggebend ist vielmehr die Kategorie der generativen Allzweck-KI, also Systeme, die Texte, Bilder oder Videos erzeugen können und damit geeignet sind, öffentliche Wahrnehmung maßgeblich zu beeinflussen. Diese Fähigkeit zur massenhaften Produktion von Inhalten macht sie aus regulatorischer Sicht relevant.
Diese Systeme gelten als begrenzt riskant, was zunächst harmlos klingt, in der Praxis jedoch klare Pflichten nach sich zieht. Je glaubwürdiger und menschenähnlicher Inhalte wirken, desto höher ist das Bedürfnis nach Transparenz. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Risiken dort entstehen, wo maschinell erzeugte Inhalte nicht mehr eindeutig als solche erkennbar sind.
Für Redaktionen ergibt sich daraus keine Verpflichtung, auf KI zu verzichten, es entsteht die Notwendigkeit, den Einsatz differenziert zu betrachten. Ein internes Recherchewerkzeug unterscheidet sich grundlegend von einem automatisch veröffentlichten Text, auch wenn beide auf derselben Technologie basieren. Diese Differenzierung zwingt zu bewussteren Entscheidungen im Produktionsprozess und verhindert pauschale Lösungen.
Vertrauensverlust in der redaktionellen Praxis
In vielen Redaktionen ist KI längst Alltag, oft ohne großes Aufsehen. Sie transkribiert Interviews, analysiert Datensätze, schlägt Überschriften vor oder strukturiert Rohtexte. Der Effizienzgewinn ist real und kaum noch wegzudenken, vor allem in einem Arbeitsumfeld, das unter Zeitdruck und Ressourcenknappheit steht. Gleichzeitig verändert diese Effizienz die Erwartungshaltung an Geschwindigkeit und Umfang journalistischer Produktion, was neue Routinen begünstigt.
Mit dieser Entwicklung wächst jedoch die Versuchung, KI-Systeme weiter nach vorne zu schieben, bis hin zur automatisierten Veröffentlichung. An diesem Punkt beginnt die heikle Zone, in der Effizienz in Konflikt mit Vertrauen geraten kann. Ein KI-generierter Text kann korrekt sein, er kann logisch aufgebaut und gut lesbar wirken. Was ihm fehlt, ist eigene Erfahrung. Journalismus lebt jedoch von mehr als formaler Richtigkeit.
Er lebt von Einordnung, von Kontext und von der Fähigkeit, Widersprüche auszuhalten und Grautöne sichtbar zu machen. Der EU AI Act adressiert diese qualitative Dimension nicht direkt, er schafft die Voraussetzungen dafür, dass Herkunft und Entstehung von Inhalten sichtbar bleiben. Vertrauen entsteht nicht durch Technologie, es entsteht durch Verantwortung. KI kann unterstützen, vorbereiten und beschleunigen, die Entscheidung über Veröffentlichung und Gewichtung bleibt menschlich und damit überprüfbar.
Kennzeichnungspflichten und Schutz geistigen Eigentums
Intensiv diskutiert werden die Kennzeichnungspflichten, die der EU AI Act vorsieht. KI-generierte oder manipulierte Inhalte müssen als solche erkennbar sein, wenn sie wie menschliche Inhalte wirken und öffentliches Interesse berühren. Diese Regelung zielt darauf ab, Täuschung zu vermeiden, nicht darauf, redaktionelle Arbeit zu erschweren. Transparenz wird damit zu einem zentralen Prinzip, das Vertrauen absichern soll, bevor es beschädigt wird.
Entscheidend ist die Ausnahme für redaktionell verantwortete Inhalte. Sobald eine natürliche Person prüft, entscheidet und die Verantwortung übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Diese Differenzierung stärkt den klassischen Journalismus, sie setzt jedoch voraus, dass redaktionelle Kontrolle mehr ist als ein formaler Akt. Verantwortung wird nicht delegiert, sie bleibt an Personen gebunden.
Parallel dazu greift der EU AI Act das Thema Urheberrecht auf. Anbieter von KI-Systemen müssen offenlegen, mit welchen Daten ihre Modelle trainiert wurden, auch wenn journalistische Inhalte betroffen sind. Damit entsteht erstmals ein Maß an Transparenz, das Medienschaffenden erlaubt, die Nutzung ihrer Arbeit besser nachzuvollziehen. Das verschiebt Machtverhältnisse und stärkt geistiges Eigentum in einer Zeit, in der Inhalte technisch leicht vervielfältigt und verwertet werden können.
Umsetzung, Zeitplan und die langfristige Bedeutung für Medienhäuser
Viele Redaktionen reagieren bereits jetzt, entwickeln interne Leitlinien und schulen Mitarbeitende im Umgang mit KI, denn der EU KI Act ist in Kraft. Dabei geht es weniger um juristische Absicherung als um strategische Positionierung und um die Frage, welche Rolle KI künftig im redaktionellen Selbstverständnis spielen soll, egal ob im Leitartikel oder im Newsletter. Langfristig verändert der EU AI Act den Journalismus nicht durch Verbote, er verändert ihn durch Klarheit.
Er zwingt dazu, den Einsatz von KI bewusster zu reflektieren und transparent zu gestalten. Technik bleibt Werkzeug, nicht Autor. Glaubwürdigkeit bleibt der Maßstab, an dem sich journalistische Arbeit messen lässt. In einem regulierten KI-Zeitalter gewinnt nicht die Redaktion mit den meisten Tools, es gewinnt jene mit der klarsten Haltung und den nachvollziehbarsten Entscheidungen.





















