Verkehr

Was das Tariftreuegesetz für Bundesaufträge beinhaltet | ABC-Z

Das Gesetz verpflichtet Auftragnehmer bei bestimmten Bundesvergaben dazu, Entgeltstrukturen, Urlaubsansprüche, Ruhezeiten sowie weitere arbeitsvertragliche Mindeststandards einzuhalten. Es greift jedoch erst ab einem Auftragswert von 50.000 Euro, in Einzelfällen ab 100.000 Euro. Lieferleistungen sowie Beschaffungen der Bundeswehr wurden vollständig ausgenommen.

Damit fällt ein beträchtlicher Teil der Bundesvergaben nicht unter die Neuregelung. Das sorgt insbesondere bei Arbeitnehmervertretungen für Ernüchterung.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte, das Gesetz schütze nicht allein Beschäftigte, sondern auch Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten. Auf einer Baustelle in Berlin‑Köpenick erklärte sie: „Heute ist in der Tat ein guter Tag für fairen Wettbewerb“, so Bas. Unterstützt wurde sie von Torsten von Grumbkow vom Bauunternehmen Matthäi, der sagte: „Wir von der Firma Matthäi unterstützen dieses Tariftreuegesetz von ganzem Herzen.“

Auch in der abschließenden Bundestagsdebatte verwies die SPD auf strukturelle Ziele. „Wir modernisieren unser Land“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt. Investitionen in Infrastruktur müssten mit fairen Arbeitsbedingungen verbunden sein. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose ergänzte, dass öffentliches Geld „kein Lohndumping fördern“ dürfe.

Nach Angaben der SPD liegt die Tarifbindung in Deutschland derzeit bei rund 49 Prozent. Ohne Tarifvertrag arbeiteten Beschäftigte länger und erhielten durchschnittlich elf Prozent weniger Lohn – das entspreche 2.900 Euro netto pro Jahr, im Osten sogar 3.400 Euro, so Klose.

Deutliche Kritik kam aus der Union. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen bezeichnete zwar einzelne Anpassungen als Fortschritte, zeigte sich jedoch weiterhin skeptisch: „Und dennoch bleiben Zweifel, und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz“, erklärte sie.

Wirtschaftsverbände warnen vor zusätzlicher Bürokratie. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, monierte, die Regelung erhöhe Kosten, Aufwand und Rechtsunsicherheit: „Es steigt der Aufwand, es wird teurer für die Steuerzahler, es vergrößert die Rechtsunsicherheit, es beschäftigt Bürokraten.“ Er forderte den Bundesrat auf, die Zustimmung zu verweigern.

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer sieht praktische Probleme. Chefjustiziar Stephan Wernicke sprach von „komplexen Haftungs- und Lohnabrechnungsproblemen“ und warnte: „Der angestrebte Schutz der Arbeitnehmer wird mit unverhältnismäßigen Nachteilen für die Unternehmen erkauft.“

Verbände befürchten, dass besonders mittelständische Betriebe sich künftig seltener um Bundesaufträge bemühen. Das könne langfristig zu geringerer Beteiligung, weniger Wettbewerb und höheren Kosten führen.

DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi bezeichnete die Entscheidung als „großen Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften“, äußerte jedoch deutliche Vorbehalte wegen der zahlreichen Ausnahmen. Ihrer Einschätzung nach blieben rund ein Viertel der Bundesvergaben unberührt.

Auch Verdi-Chef Frank Werneke zeigte sich unzufrieden. Er warf der Union vor, das Gesetz „bis zur Unwirksamkeit zu verwässern“ versucht zu haben.

Während die Grünen das Gesetz trotz Kritik unterstützten, enthielt sich Die Linke. Die AfD lehnte es als einzige Fraktion vollständig ab. Sozialministerin Bas kommentierte die Breite der Kritik mit den Worten: „Wenn beide Seiten unzufrieden sind, hat man einen guten Kompromiss gefunden.“

Auch der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hatten zuvor den Entwurf des von der Bundesregierung vorgelegten Tariftreuegesetzes kritisiert.

Back to top button