Bauprojekt Urbane Mitte in Berlin: Senat soll auf dem Boden bleiben | ABC-Z

Sie versuchen, in letzter Sekunde die Notbremse zu ziehen. „Es ist falsch, den Bebauungsplan jetzt zu beschließen“, kritisieren die Grünen-Abgeordneten Julian Schwarze und Katrin Schmidberger die Pläne des schwarz-roten Senats. „CDU und SPD verspielen leichtfertig die Chance, eine wirkliche Umsetzung des Vorhabens durchzusetzen.“
Am Donnerstag will das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Baurecht für eines der umstrittensten Investorenprojekte der Stadt schaffen. Auf dem Gelände des Parks am Gleisdreieck plant der Luxemburger Investor „Urbane Mitte Besitz S.à r.l“ den Bau von sieben Hochhäusern.
Zwei davon würden demnach auf der Brache südöstlich des U-Bahnhofs Gleisdreieck entstehen. Das sieht der Bebauungsplan Urbane Mitte-Süd vor, der am Donnerstag verabschiedet werden soll. Noch in diesem Jahr soll zudem mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das nördliche Baufeld am Technikmuseum begonnen werden.
Ursprünglich als reines Büroprojekt geplant, waren zuletzt Forderungen laut geworden, in der Urbanen Mitte auch Wohnraum zu schaffen. Auch Bausenator Christian Gaebler (SPD), dessen Verwaltung das Verfahren für beide Baufelder vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an sich gezogen hatte, sprach sich zuletzt dafür aus. Nun aber stellt sich heraus: Rechtlich gesichert ist der Wohnungsbau nicht.
Lediglich ein Letter of Intent
Das ergibt eine noch unveröffentlichte Antwort von Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Schwarze und Schmidberger, die der taz vorliegt. Demzufolge haben die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Investor Mitte Januar einen Letter of Intent unterzeichnet. Wohnungsbau auf dem südlichen Baufeld, das am Donnerstag zur Abstimmung steht, ist nicht vorgesehen. Wegen der Lärmbelastungen sollen dort nur ein Hotel sowie „ein Gebäude mit Wohnungen für einen Aufenthalt bis sechs Monate“ errichtet werden.
Für den nördlichen Teil, so die Antwort des Senats, „wurde vereinbart, dass alle Möglichkeiten zur Schaffung von zulässigen Wohnnutzungen ausgeschöpft werden sollen“. Das Land Berlin werde deshalb mit dem Investor „über die Veräußerung eines Baufeldes zur Realisierung von Wohnungsbau in Verhandlungen“ treten.
Mit unverbindlichen Erklärungen ist der Senat schon bei Signa auf die Nase gefallen
Berliner Grüne
Viel zu unverbindlich sei das, kritisieren jetzt die Grünen. „Mit solchen unverbindlichen Erklärungen ist der Senat schon bei der mittlerweile pleitegegangenen Signa-Gruppe auf die Nase gefallen“, erklären Schwarze und Schmidberger. Ein Letter of Intent sei eine unverbindliche Absichtserklärung und biete keinerlei rechtliche Sicherheit.
Der Wohnungsbau ist nicht die einzige Unwägbarkeit, die mit dem Vorhaben verbunden ist. In einem offenen Brief warnt die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck auch vor dem Bau einer zweigeschossigen Tiefgarage. Die soll bis einen Meter an den S-Bahn-Tunnel der Nord-Süd-Bahn heranrücken.
Das stelle ein „immenses Risiko“ Risiko dar, „das durch die Nachbarschaftsvereinbarung zwischen Investor und Deutscher Bahn nicht abgesichert ist“, heißt es im Brief. Im Falle einer Havarie wären täglich 300.000 Fahrgäste betroffen. „Wir fordern eine Neuplanung, bei der der Abstand zum Tunnel wesentlich vergrößert werden muss.“
Eine Neuplanung für das gesamte Areal fordern auch die Grünen. Doch das scheint unrealistisch. Vergangene Woche hat bereits der Stadtentwicklungsausschuss grünes Licht für den B-Plan Urbane Mitte-Süd gegeben.
Alle Appelle seitens der Opposition und der Bürgerinitiative hatte Bausenator Gaebler zuletzt mit Hinweis auf einen städtebaulichen Rahmenvertrag zurückgewiesen, den das Land und der Bezirk 2005 mit einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn abgeschlossen haben. Im Gegenzug für die Flächen, auf denen sich heute der Gleisdreieckpark befindet, wurde der Bahn der Bau von sieben Hochhäusern zugesichert. Der Konzern verkaufte das Gelände später weiter, Eigentümer der Bahnflächen ist seit 2020 die Fondgesellschaft Urbane Mitte Besitz.
Darüber hinaus argumentiert der Senat damit, dass bei einer Umplanung, wie sie die Grünen und der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg fordern, der Investor das Recht auf Schadenersatz habe. Zwei Gutachten, die die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck in Auftrag gegeben hatten, widersprechen dieser Auffassung.





















