DUH droht mit Klage gegen die Bundesregierung | ABC-Z

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits Klage angekündigt, sollte die Bundesregierung die Frist verstreichen lassen oder ein ungeeignetes Klimaschutzprogramm vorlegen. Das Klimaschutzprogramm müsse „die Erreichung der Klimaziele 2030 und 2040 sicherstellen und zusätzlich dafür sorgen, dass die Emissionsobergrenzen in den Jahren zwischen 2031 und 2040 nicht überschritten werden“, so die DUH. Insbesondere brauche es zusätzliche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr und Gebäude, wo die größten Klimaziellücken bis 2030 klaffen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sieht eine „Blockadehaltung der Bundesregierung im Verkehrssektor“, die das Erreichen der Klimaziele unmöglich mache. „Statt neue Maßnahmen vorzulegen, sägt die Bundesregierung an bereits bestehenden Maßnahmen, wie dem Verbrenner-Aus ab 2035“, so Resch, der forderte: „Das neue Klimaschutzprogramm muss verbindliche und wirksame Maßnahmen wie ein Tempolimit enthalten. Sonst werden wir von unserem höchstrichterlich bestätigten Klagerecht Gebrauch machen und für ein ausreichendes Programm vor Gericht ziehen.“ Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar das Klagerecht der DUH bestätigt.
„Klimaschutz ist kein politisches Angebot, sondern eine gesetzliche Pflicht“, betonte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführer der DUH. Wenn die Bundesregierung „die massiven Lücken nicht schließt, werden wir sie gerichtlich dazu zwingen“, drohte sie. Remo Klinger, Rechtsanwalt der DUH, sagte dazu: „Wenn die Bundesregierung trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung und eindeutiger Rechtsprechung jetzt kein wirksames Klimaschutzprogramm vorlegt, wäre das ein rechtsstaatlicher Offenbarungseid. Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargestellt, dass das Klimaschutzprogramm zur Einhaltung der gesetzlichen Klimaziele geeignet sein muss.“





















