Bürgergeld: Kürzungen des Bürgergelds betreffen Tausende Kinder | ABC-Z

Von Kürzungen des Bürgergelds in Familien sind in
Deutschland Tausende Kinder betroffen. Im Jahr 2024 waren durchschnittlich fast
16.800 Minderjährige auf diese Weise von den Sanktionen betroffen. Das teilte
das Bundesarbeitsministerium auf eine schriftliche Anfrage der Grünenfraktion
mit. Ein Jahr zuvor waren es noch fast 5.400 Kinder weniger gewesen.
Sanktionen wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen gab es demnach in 8.300 Haushalten, in denen auch
minderjährige Kinder leben. 3.700 davon waren Alleinerziehende.
Durchschnittlich wurde das Bürgergeld um 63 Euro gekürzt und damit etwas
stärker als im Vorjahr.
Die Grünen sehen vor diesem Hintergrund geplante
Verschärfungen bei der Grundsicherung sehr kritisch. Diese drohten zum
“Brandbeschleuniger für Kinderarmut” zu werden, sagte Fraktionsvize Misbah Khan
der Nachrichtenagentur dpa. “Wenn Familien sanktioniert werden, tragen Kinder
die Konsequenzen, obwohl sie keinerlei Verantwortung für die Situation ihrer
Eltern tragen.”
Grüne sprechen von “unmenschlichen Sanktionen”
Der Grünenabgeordnete Timon Dzienus sagte, schon heute sei
jede dritte Person bei der Tafel minderjährig. “Mit der neuen Grundsicherung
werden noch mehr Kinder und Jugendliche von den unmenschlichen Sanktionen
getroffen werden.” Die Grünen fordern, dass Haushalte mit Kindern von den
Sanktionen ausgenommen werden.
Das Bundesarbeitsministerium entgegnete, man halte Kinder und
Jugendliche bei Sanktionen eines Elternteils für “umfassend geschützt”. Die
Sanktionen beträfen nur den Regelbedarf der Person, die sich nicht an die
Regeln halte, das Geld für die Kinder und eventuelle weitere Familienmitglieder
werde vollständig gezahlt. Außerdem gebe es Ausnahmen für besondere Härtefälle.
Härtere Sanktionen geplant
Der Bundestag diskutiert gerade die von Union und SPD
vorgelegte Reform der Grundsicherung. Die Bundesregierung will die Regeln für
Bezieherinnen und Bezieher deutlich verschärfen: Wenn jemand zwei Termine im
Jobcenter versäumt, soll die Grundsicherung für einen Monat um 30 Prozent
gekürzt werden, bei drei versäumten Terminen sollen die Überweisungen ganz
eingestellt werden. Die Behörden sollen den Betroffenen aber Gelegenheit zur
persönlichen Anhörung geben. Ausnahmen soll es etwa für Menschen mit psychischen
Krankheiten geben.
Außerdem soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um
30 Prozent gemindert werden, wenn eine erwerbslose Person keine Bewerbungen
schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro weniger im Monat.
Die Pläne von Union und SPD werden gerade in den Ausschüssen
des Parlaments diskutiert. Am Nachmittag sollen Experten aus den Jobcentern,
von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern angehört werden. Unter den
Sachverständigen ist auch ein Bürgergeldbezieher. Im Ausschuss könnte der
Gesetzentwurf danach noch verändert werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund
(DGB) und Sozialverbände fordern Entschärfungen.





















