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Bundesarbeitsgericht: Gehaltserhöhung nur mit neuem Arbeitsvertrag – ist das erlaubt? | ABC-Z

FAZ+Kolumne „Mein Urteil“ :

Gehaltserhöhung nur gegen Unterschreiben eines neuen Vertrags – ist das erlaubt?

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Allgemeine Gehaltserhöhungen dürfen nicht als faktisches Druckmittel zur Verdrängung bestehender Vertragsmodelle eingesetzt werden.Picture Alliance

Ein Unternehmen bietet der Belegschaft neue Arbeitsverträge inklusive Gehaltserhöhung an. Wer nicht unterschreibt, geht leer aus. Was das Bundesarbeitsgericht dazu entschieden hat.

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