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Kommunalwahl in Bayern: Bürgermeisterin auf Stimmzettel vergessen – Bayern | ABC-Z

„Das darf 2026 nicht sein.“ Als Beate Hoyer-Radtke aus Riedering am Donnerstag ihre Briefwahlunterlagen geöffnet hat, ist sie ziemlich erschrocken. Sie hatte den gelben Zettel in der Hand, den „Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Riedering“. Sie ärgere sich selten so sehr, dass sie aktiv werde, sagt Hoyer. Mit ihrem Stimmzettel hat sie sich jetzt aber an die Süddeutsche Zeitung gewandt. Ihr fehle die „Bürgermeisterin“ auf dem Stimmzettel. Selbst in dem kleinen Ort im Landkreis Rosenheim lebe man doch nicht hinter dem Mond, sagt sie. Und ja, es gibt zwar wenige Bürgermeisterinnen in Bayern, doch möglich ist eine Frau an der Rathausspitze schon.

In Riedering steht zwar nur der amtierende erste Bürgermeister Christoph Vodermaier auf dem Stimmzettel, doch darunter steht noch „oder eine andere wählbare Person nachstehend handschriftlich eintragen“. Es folgt ein offenes Feld mit der Überschrift „Bürgermeister soll werden“. Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums verweist zu dem Fall auf Anlage sieben der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung. Hier ist klar geregelt, dass es auch oben auf dem Stimmzettel in Riedering hätte heißen müssen: „Stimmzettel zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Riedering“. Ob der Stimmzettel gültig bleibe, entscheide der örtliche Wahlvorstand. Doch wie konnte es zu dem Fehler in Riedering kommen?

Dafür hilft ein Blick sechs Jahre in die Vergangenheit. Ob man nicht auch die weibliche Form auf die Wahlzettel schreiben sollte, lautete die Frage an den Innenminister Joachim Herrmann (CSU): Er sei da offen, sagte Herrmann: „An mir soll es nicht scheitern.“ Und tatsächlich. Mit der Veröffentlichung Nummer 534 vom 14. November 2024 hatte das Innenministerium das Gendern auf Wahlzetteln ohne größere Beachtung der Öffentlichkeit eingeführt. Und nicht nur da. Seitdem gibt es die Wahlleiterin, die Bürgermeisterin, die Landrätin, die Wählerinnen und weitere Frauen auch schriftlich in der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung. Eine Änderung, die in Riedering nicht umgesetzt wurde.

Das bestätigt Johannes Lang, der das Hauptamt in Riedering leitet. Er spricht von einem „unguten“ Fehler: „Beim Erstellen der Vorlage mit der Wahl-Software, die in nahezu 90 Prozent der bayerischen Gemeinden eingesetzt wird, wurde die letztendlich in Druck gegebene Fassung automatisiert vorgegeben.“ Also eine veraltete Fassung, ohne Bürgermeisterin. Eine Änderung sei möglich gewesen, aber trotz der Prüfung der Unterlagen durch mehrere Personen bedauerlicherweise nicht passiert.

Neu gedruckt werden die etwa 1800 bereits ausgegebenen Stimmzettel jedoch nicht: „Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt Rosenheim ist der Stimmzettel in seiner veröffentlichten Form kein Grund, die Wahl als anfechtbar zu beurteilen.“ Lang möchte klarstellen, dass „durch die Formulierung keine anderen wählbaren Personen ausgeschlossen werden.“ Ergänzungen wie sie Beate Hoyer-Radtke auf ihrem Wahlzettel vorgenommen hat, „werden wir in jedem Fall akzeptieren“, sagt Johannes Lang. Diese seien nun ausnahmsweise erlaubt, solange der Wählerwille erkennbar sei. Wenn jedoch eine Beleidigung oder Ähnliches dazukomme, verliere der Wahlzettel seine Gültigkeit, warnt er.

Auch in anderen Gemeinden gab es Fehler. In Gersthofen im Landkreis Augsburg fehlte auf einem Teil der Wahlunterlagen für die Stadtratswahl der Hinweis, dass Wähler insgesamt 30 Stimmen vergeben können. Die Unterlagen werden derzeit ausgetauscht, fehlerhafte Zettel dürfen nicht verwendet werden und sind ungültig. Im Landkreis Starnberg war die Spalte der Kandidaten der Freien Wähler zu groß. 112 500 Stimmzettel für die Landratswahl müssen neu gedruckt werden. In Bodenwöhr in der Oberpfalz war der Name eines SPD-Kandidaten falsch geschrieben. 600 fehlerhafte Stimmzettel sind bereits im Umlauf.

Im Landkreis Fürth fehlen auf den Stimmzetteln bei 18 Bewerbern die persönlichen Informationen. Die Stimmzettel werden jedoch nicht ausgetauscht. In Kulmbach wurden Wahlscheine versehentlich doppelt verschickt. Eine niedrige dreistellige Zahl an Briefwählern wurde gebeten, nur einen Satz Briefwahlunterlagen zur Stimmabgabe zu nutzen und die überzähligen Briefwahlunterlagen zu vernichten.

Die Kommunen haben bei dieser Wahl weniger Zeit für die Briefwahl. Ein Austausch falscher Stimmzettel ist deshalb schwieriger als bei früheren Wahlen. Anders als bisher dürfen sie die Wahlscheine erst 20 Tage vor der Wahl verschicken, also seit dem vergangenen Montag. Bei den Wahlen 2020 konnten Wahlscheine bereits ab dem 41. Tag vor dem Wahltag verschickt werden. Diese Regelung hatte das Innenministerium geändert, um „einer zunehmenden Vorverlagerung des Wahlkampfes entgegenzuwirken“. Aktuelle Entwicklungen könnten sonst nicht mehr in die Wahlentscheidung einfließen. Die neue Frist erleichtere auch „den auf den Wahltag hin ausgerichteten Wahlkampf der Parteien und Wählergruppen“.

Der Bayerische Städtetag war gegen diese Verkürzung und warnte nach ihrem Bekanntwerden vor Problemen bei der Wahl. Gerade bei einer so komplizierten Wahl wie der Kommunalwahl könnten Fehler passieren, sagt Städtetags-Sprecher Achim Sing: „Das war schon immer so.“ Er könne jedoch bis jetzt keine ungewöhnliche Häufung von Fehlern auf Wahlzetteln der kommenden Kommunalwahl bestätigen. Das sei aber nur ein Bauchgefühl, Zahlen lägen ihm dazu nicht vor. Johannes Lang aus Riedering meint: „Die Verkürzung der Frist kann als Entschuldigung nicht herangezogen werden.“

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