Berlin

Rechtsstreit um Mietshaus in Berlin: Linke Vermieter müssen blechen | ABC-Z

Metin Yilmaz freut sich. „Das war das erste Mal, dass das Land Berlin Fördermittel zurückhaben wollte, weil sich die Eigentümer nicht an die Auflagen gehalten haben“, sagt der Fotograf der taz. Seit Donnerstag steht fest, dass das Land seine Forderung durchgesetzt hat. Mehr als 3,1 Millionen müssen die Eigentümer der Oranienstraße 169 im Stadtteil Kreuzberg nun blechen.

Yilmaz ist Mieter in dem Haus und wollte eigentlich am Freitag zum Prozess. Vor dem Verwaltungsgericht in der Moabiter Kirchstraße sollte um 10 Uhr in Raum 4304 der Fall Land Berlin gegen Oranienstraße 169 GbR verhandelt werden. Doch die Verhandlung wurde abgesagt. „Die Beteiligten haben mittlerweile einen Prozessvergleich geschlossen“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. „Damit ist das Verfahren beendet und es findet keine mündliche Verhandlung statt.“

Ein Vergleich ist es freilich nicht, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts der acht Eigentümerinnen und Eigentümer geschlossen hat. Eher ist es so, dass die GbR den Forderungen nachgekommen ist. 3,145 Millionen Euro bekommt das Land zurück. „Damit werden dem Land Berlin die ursprünglich ausgezahlten Fördergelder in Höhe von 1.780.793 Euro zuzüglich etwa 1,35 Millionen Euro Zinsen zurückgeführt“, ließ die Pressestelle der Senatsverwaltung am Donnerstag wissen.

Das war das erste Mal, dass das Land Berlin Fördermittel zurückhaben wollte

Metin Yilmaz, Mieter

Aufgeflogen nach Bericht in der taz

Aufgeflogen war der Subventionsbetrug der Eigentümerinnen, zu denen unter anderem Brigitte Fehrle, ehemalige Chefredakteurin der Berliner Zeitung gehört, durch Presseberichte der taz und des Spiegel Ende 2022. Damals schlugen die Mieterinnen und Mieter Alarm, weil die Oranienstraße 169 verkauft werden sollte – und zwar nicht an einen gemeinnützigen Käufer, sondern an einen Investor.

Einen Brief der Mieterinnen und Mieter hatte die GbR damals unbeantwortet gelassen. „Sie schrieben uns, dass sie nicht mit uns darüber reden brauchen“, sagte Metin Yilmaz 2022 der taz. Das Haus hatten Fehrle und Co 1991 für umgerechnet 600.000 Euro gekauft. Die Sanierung wurde schließlich aus einem Programm für „besondere wohnungspolitische Projekte“ gefördert.

Die Fördersumme – 1,7 Millionen Euro – betrug etwa 85 Prozent der gesamten Sanierungskosten. Allerdings kamen die Eigentümer den geforderten Gegenleistungen – Vermietung an Bedürftige durch den Bezirk, Eigennutzung der Wohnungen durch Selbsthelfer oder die Deckelung von Mieten – nie nach. Offenbar haben weder der Bezirk noch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Einhaltung der Förderbedingungen kontrolliert.

Als die Verkaufspläne dann publik waren, stellte sich heraus, dass an den Klingenschildern falsche Namen angebracht waren. Mieterinnen und Mieter berichteten von irregulären Mietzuschlägen. Im Juli 2025 machte Bausenator Christian Gaebler (SPD) dann die Rückforderung der Fördersumme zuzüglich der angefallenen Zinsen geltend.

Vergleich könnte Verkaufsdruck erhöhen

So sehr sich Metin Yilmaz über das Ergebnis freut, so sehr ist er gleichzeitig besorgt. Denn der Vergleich, meinte er, könne den Verkaufsdruck nun für die Eigentümer erhöhen. Bislang hat die Oranienstraße 169 den Besitzer nicht gewechselt. Yilmaz fordert deshalb von Friedrichshain-Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) einen neuen Anlauf für eine Lösung. „Schmidt hat uns 2023 in Aussicht gestellt, dass die GbR an eine Genossenschaft verkaufen wolle.“

Doch daraus war nichts geworden. Die Genossenschaft „WirWerk“, so bestätigte damals Mitgründer Andreas Krüger, sei an die Eigentümer herangetreten. „Doch die GbR hat sich nicht mehr bei uns gemeldet“, sagte Krüger der taz. Bereits 2022 hatten die Vermieter mitteilen lasen, dass man nicht an eine Genossenschaft verkaufen könne, „ohne dass alle Eigentümer zustimmen“.

Zufrieden dagegen zeigte sich Bausenator Gaebler. „Es ist gelungen, die Rückführung der vollständigen Fördersumme zuzüglich eines erheblichen Zinsbetrages dauerhaft und zeitnah zugunsten des Landes sicherzustellen“, teilte seine Verwaltung mit. „Zudem wird mit diesem Verfahren ein klares Zeichen gesetzt, dass das Land Berlin Verstöße gegen Förderbestimmungen nicht toleriert und die Rückforderung der öffentlichen Mittel konsequent durchsetzt.“

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