Berlin

AfD an Berliner Schulen: Kein Podium den Faschisten | ABC-Z

Muss man einer Partei, deren Vertreter Feminismus als „Krebs“ diffamieren, abweichende sexuelle Orientierungen als „Gift“ bezeichnen und Menschen mit Migrationshintergrund „remigrieren“ wollen, eine Plattform an Schulen bereiten, um Wäh­le­r*in­nen zu rekrutieren? In Berlin wird diese Frage derzeit erneut kontrovers diskutiert.

Im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl im September fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis den Berliner Senat auf, Schulkinder vor den verfassungsfeindlichen Positionen der AfD zu schützen und Ver­tre­te­r*in­nen der Partei keinen Zugang zu Schulen zu gewähren. Initiiert wurde die Petition „Kein Podium für die AfD an Berliner Schulen – Kinder schützen und stärken!“ von der Bildungsgewerkschaft GEW Berlin, Eltern- und Schülervertretungen sowie der Initiative Eltern gegen rechts.

Als rechtliche Grundlage führen die In­itia­to­r*in­nen das Schulgesetz an. Dieses verpflichtet Schulen, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden, Schü­le­r*in­nen vor Diskriminierungen zu schützen und die seelische und körperliche Unversehrtheit von Schü­le­r*in­nen zu gewährleisten. Eine Teilnahme von AfD-Mitgliedern an Podiumsdiskussionen könne diese Schutzpflicht unterlaufen, argumentieren sie.

Die AfD hingegen skandalisiert Ausladungen regelmäßig und sieht darin Verstöße gegen das Neutralitätsgebot. Schulen seien verpflichtet, Ver­tre­te­r*in­nen aller im Bundestag vertretenen Parteien einzuladen, heißt es seitens der Partei. Dabei beruft sie sich auf den Beutelsbacher Konsens, der für politische Bildung die Prinzipien des Indoktrinationsverbots, der Schülerorientierung und der Kontroversität verlangt. Die GEW widerspricht dieser Auslegung: Der Konsens verlange nicht, dass Vertreter aller Parteien eingeladen werden müssen – es sei lediglich darauf zu achten, dass Themen „ausgewogen“ diskutiert werden.

Auf taz-Anfrage teilte die Bildungsverwaltung am Mittwoch mit: „Schulen müssen nicht alle im Parlament vertretenen Parteien zu derselben Veranstaltung einladen, dürfen jedoch keine parlamentarisch vertretene Partei pauschal ausschließen.“ Zugleich hätten einzelne politische Akteure keinen Anspruch auf eine Einladung; die Entscheidung liege bei der Schulleitung beziehungsweise der unterrichtenden Lehrkraft. Die rechtliche Zulässigkeit eines Verbots von AfD-Vertreter*innen an Schulen werde derzeit geprüft.

Die AfD muss nicht eingeladen werden

Für den Rechtsanwalt Lukas Theune ist die Sache klar: „Der Beutelsbacher Konsens verpflichtet Schulen nicht, Faschisten eine Bühne zu bieten.“ Wenn AfD-Mitglieder mit gesichert rechtsextremen Positionen an Schulen auftreten, sei zu befürchten, dass der staatliche Schutzauftrag nicht gewährleistet werden könne – insbesondere gegenüber queeren und nicht weißen Schü­le­r*in­nen sowie jenen mit Behinderung.

Theune bewertet die Forderung der Petition daher als „berechtigt und richtig“. Zugleich weist er darauf hin, dass unklar ist, ob die Bildungsverwaltung ein allgemeines Verbot verordnen könne, ohne die Autonomie der Schulen zu stark einzuschränken. Er empfiehlt daher: „Die Schulen sollten selbst entscheiden dürfen.“ Die Bildungsverwaltung könne jedoch ein Informationsschreiben herausgeben, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Schutzauftrag der Schü­le­r*in­nen Vorrang hat.

Der Beutelsbacher Konsens verpflichtet Schulen nicht, Faschisten eine Bühne zu bieten

Lukas Theune, Rechtsanwalt

Ein solches hatte die Bildungsverwaltung etwa anlässlich des Terrorangriffs auf Israel im Oktober 2023 herausgegeben. Darin verwies sie darauf, dass das Tragen einer Kufiya oder Aufkleber mit Aufschriften wie „Free Palestine“ den Schulfrieden gefährden könnten. Das niedersächsische Kultusministerium veröffentlichte im Mai 2024 ein Informationsschreiben an die Schulen in Reaktion auf das AfD-Hetzportal „neutrale-lehrer.de“. Darin betonten sie, dass der Beutelsbacher Konsens nicht bedeutet, dass Schulen verpflichtet seien, die AfD einzuladen. Im AfD-Portal war niedersächsischen Schulen unterstellt worden, den Konsens nicht einzuhalten.

„Ein Informationsschreiben kann ein richtiger Schritt sein“, sagt eine Sprecherin der Initiative Eltern gegen Rechts zur taz, „aber nur, wenn es unmissverständlich klarstellt: Der Schutz der Schü­le­r*in­nen steht über parteipolitischen Ansprüchen.“ Schulleitungen müssten rechtssicher entscheiden können, Ver­tre­te­r*in­nen einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften Partei nicht einzuladen. Alles andere würde Unsicherheit verschärfen, statt sie zu beenden.

Werner Graf, Fraktionsvorsitzender der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt: „Rechtsextreme wie die AfD haben an Schulen nichts verloren.“ Das gefährde den Schulfrieden und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. Politische Bildung bedeute nicht, jede Position gleichzustellen, sondern die Würde des Menschen und die Grundrechte klar zu verteidigen. „Deshalb ist es richtig, dass Schulen eigenständig entscheiden können, ob sie der AfD eine Bühne bieten.“

Back to top button