Großstudie – Rassismus in Behörden oft in Strukturen versteckt – Politik | ABC-Z

Rassismus zeigt sich in deutschen Behörden einer Studie zufolge selten in offenen Anfeindungen. Vielmehr steckt sie in Routinen, Entscheidungsspielräumen und Organisationsstrukturen. Das belegt die vom Bundesinnenministerium geförderte Untersuchung „Institutionen und Rassismus“ (InRa). Es handele sich um die bislang umfassendste empirische Untersuchung zu Rassismus in staatlichen Institutionen, teilte die federführende Universität Leipzig mit. Über drei Jahre untersuchten Wissenschaftler an zehn Standorten Jobcenter, Ausländerbehörden, Polizei, Justiz, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämter sowie die soziale Arbeit. Zudem wurden in einem Teilprojekt vier Bundesbehörden unter die Lupe genommen. Insgesamt besteht die Verbundstudie aus 23 Einzelprojekten.
Die Ergebnisse zeigten, dass rassistische Diskriminierung auf individueller, institutioneller und struktureller Ebene nachweisbar sei – allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität. Rassistische Diskriminierung zeige sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeiter, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden.
Strukturelle Risiken entstehen laut Studie unter anderem durch unzureichende Rechtsgrundlagen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bisher nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern – wer von einer staatlichen Institution diskriminiert werde, könne sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen. Auch Sprachbarrieren und regionale Unterschiede im gesellschaftlichen Klima beeinflussten den Behördenalltag und könnten Diskriminierung begünstigen.
Betroffene berichten von gravierenden Folgen: In einem Teil der InRa-Studie, einer Online-Befragung unter 468 Muslimen, gaben 80 Prozent an, in Behörden rassistisch diskriminiert worden zu sein. Nur 17 Prozent wandten sich an eine Antidiskriminierungsstelle – mehr als die Hälfte befürchtete, dass Beschwerden folgenlos bleiben.
Die Wissenschaftler gaben 17 Handlungsempfehlungen ab. Dazu gehören unter anderem unabhängige Beschwerdestellen, die Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes, verpflichtende rassismuskritische Fortbildungen, mehr Transparenz in behördlichen Entscheidungen sowie gezielte Förderung von Mitarbeitenden aus diskriminierten Gruppen.





















