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Verwaltungsgericht München: Wieder Tempo 30 auf dem Mittleren Ring | ABC-Z

Tempo 50 oder Tempo 30? In der Debatte um die beste Lösung in Sachen Gesundheitsschutz am Mittleren Ring bewegt sich wieder etwas. Konkret geht es um einen Eilantrag von zwei Anwohnern der Landshuter Allee. Und der hat Folgen.

Sie haben mit ihrem juristischen Vorstoß nämlich erreicht, “dass die Stadt München dort vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder Tempo 30 anordnen und die entsprechenden Verkehrszeichen wieder aufstellen muss”, schreibt das Verwaltungsgericht München, das die Entscheidung vom 13. Februar am heutigen Montag bekanntgab.

“Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30” ohne Basis

Die bis 12. Januar 2026 geltende Tempo 30-Regelung beruhe auf einer Festlegung in der aktuell gültigen 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt, erläutert das Verwaltungsgericht: “Sie wurde erst im Oktober 2025 aus Gründen der Luftreinhaltung und als milderes Mittel im Vergleich zu weiteren Fahrverboten für Dieselfahrzeuge beschlossen. Die einzige tatsächliche Veränderung seit dieser Entscheidung ist die Bekanntgabe des vorläufigen Jahresmittelwerts 2025 für Stickstoffdioxid (NO2) an der Landshuter Allee (mit 38 µg/m³).”

Die Stadt habe die Aufhebung der Tempo 30-Regelung im Wesentlichen damit begründet, dass die Reduzierung des Tempos angesichts unter diesen Umständen nicht mehr verhältnismäßig sei. “Diese Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 entbehrt einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage”, argumentiert das Verwaltungsgericht.

Verkehrs- und Schadstoffentwicklung an der Landshuter Allee im Jahr 2026 “extrem ungewiss”

Die Stadt müsse zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die hinreichend sicher gewährleisten, dass die Grenzwerte deutlich und nachhaltig unterschritten werden. Das zeige die Tatsache, dass bis 2024 der NO2-Jahresmittelgrenzwert an der Landshuter Allee jahrelang und andauernd überschritten worden sei.

Das bedeutet laut Verwaltungsgericht: Soweit die Stadt für den Fall der Anordnung von Tempo 50 an der Landshuter Allee künftig ein NO2-Jahresmittel von 35 bis 37 µg/m³ – und damit eine Einhaltung des Grenzwerts von 40 µg/m³ – prognostiziere, berücksichtige dies nicht, dass die Verkehrs- und Schadstoffentwicklung an der Landshuter Allee im Jahr 2026 extrem ungewiss sei.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig

So werde unter anderem die Instandsetzung der Brücke über die Dachauer Straße für mindestens fünf Monate eine einspurige Verkehrsführung des Mittleren Rings am nördlichen Ende der Landshuter Allee auslösen. Die brandschutzbedingte Sperrung des Landshuter Allee-Tunnels für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen werde zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Nebenfahrbahnen der Landshuter Allee führen.

Der Beschluss (M 28 S 26.387) ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Landeshauptstadt München kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben, teilt das Verwaltungsgericht weiter mit. Über einen weiteren am Verwaltungsgericht anhängigen Eilantrag, der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit der gleichen Zielsetzung erhoben wurde, hat das Gericht wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden.

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