Hobbyschiedsrichter muss wegen Vergewaltigung zweier Kolleginnen ins Gefängnis – Starnberg | ABC-Z

Ein ehemaliger Hobby-Fußballschiedsrichter aus der Region München ist wegen Vergewaltigung sowie des Besitzes Hunderter kinderpornografischer Bild- und Videodateien vor dem Landgericht München II zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Da es sich bei den beiden Opfern um zwei zur Tatzeit 16 und 18 Jahre alte Frauen handelt, fand der Prozess vor der Jugendkammer statt.
Der inzwischen 40-jährige Angestellte hatte die beiden, die ebenfalls Hobby-Schiedsrichterinnen waren, im Rahmen seiner Tätigkeit als Referee kennengelernt. Wie aus Chats hervorgeht, die das Gericht im Verlauf des Prozesses vorspielte, machte er ihnen Komplimente und Avancen, was diese offenbar beeindruckte. Sie vertrauten dem Angeklagten und ließen sich auch von ihm zu sich nach Hause in seine Wohnung südlich von München einladen. Obwohl beide laut Urteil dem 40-Jährigen unmissverständlich deutlich machten, dass sie keine Intimitäten mit ihm austauschen wollten, habe dies der Angeklagte ignoriert, sagte die Vorsitzende, Richterin Gunilla Evers, bei der Urteilsbegründung am Freitag.
Eine Psychologin hält auch die Aussage der älteren, damals 18-jährigen Frau für glaubhaft
Die Vergewaltigung der 16-Jährigen hatte der ehemalige Schiedsrichter zum Auftakt der Verhandlung Mitte Januar gestanden – in einer Erklärung, die sein Verteidiger, Rechtsanwalt Simeon Feuerstein, für ihn abgab. Ebenso den Besitz von 466 kinderpornografischen Bild- und 174 kinderpornografischen Videodateien, die bei ihm gefunden wurden. Vor Beginn des Prozesses hatte der 40-jährige Angestellte bereits mit der zum Tatzeitpunkt 16-Jährigen einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 8500 Euro abgeschlossen. Die Vergewaltigung der anderen jungen Frau hatte er indes über seinen Anwalt bestritten und stattdessen behauptet, die 18-Jährige habe sich mit dem Vorwurf an ihm wegen einer anderen Angelegenheit rächen wollen.
Zu den Aussagen, die die junge Frau bei der Polizei und dann im Laufe der Ermittlungen gemacht hatte, holte das Gericht ein Gutachten einer Aussagepsychologin ein. Darin kam die Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die junge Frau wahre Angaben zu dem von ihr geschilderten Tat des Angeklagten gemacht habe. Der Vorwurf, sie wolle sich mit ihren Vorwürfen an dem ehemaligen Hobby-Schiedsrichter für etwas rächen, sei aufgrund des Gutachtens nicht nachvollziehbar, betonte Richterin Evers. Vielmehr, so die Vorsitzende, habe der Angeklagte deren Vertrauen in ihn „hart missbraucht“.
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Am zweiten Prozesstag hatte eine Zeugin aus der einstigen Schiedsrichtergruppe des Angeklagten berichtet, dass sie erstmals auf der Jahresabschlussfeier 2024 von den mutmaßlichen Übergriffen erfahren habe. Da auch der heute 40-jährige Angeklagte an der Feier teilgenommen habe, habe sie ihn mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen konfrontiert und ihm deutlich gemacht, dass er keine Spiele mehr in der Schiedsrichtergruppe bekommen werde. Daraufhin habe er die Feier schnell verlassen.
Bekannte der beiden Opfer berichteten am Rande des Prozesses, dass der Angestellte angeblich nicht nur in seiner Funktion als Hobby-Schiedsrichter, sondern auch in einem Fitnessstudio vor allem sehr junge Frauen angesprochen und versucht haben soll, Beziehungen zu ihnen aufzubauen. Obwohl jeder dies habe sehen können, sei niemand eingeschritten. Das Urteil der 1. Jugendkammer ist noch nicht rechtskräftig.





















