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Stefan Kuntz gewinnt gegen Bild – Medien | ABC-Z

Die Berichterstattung der Bild am Sonntag sowie der Online-Ausgaben bild.de und sportbild.de über Stefan Kuntz war unzulässig. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied am Mittwoch per einstweiliger Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung –, dass Springer nicht mehr den Verdacht verbreiten darf, der ehemalige Vorstand des Hamburger Sportvereins habe eine andere Person sexuell belästigt oder gar zum Oralverkehr aufgefordert. „Die angegriffenen Berichterstattungen verletzen den Antragsteller in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht“, schrieb die Kammer in ihrer Begründung, sie stellten jeweils „unzulässige Verdachtsberichterstattungen“ dar (Az.: 324 O 40/26). Vor allem stellte das Gericht fest, dass es an einem hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen mangele – was übersetzt bedeutet, dass die Bild-Medien den Verdacht nach Ansicht der Kammer verbreitet haben, ohne hinreichende Anhaltspunkte für dessen Richtigkeit zu haben.

Die Entscheidung kommt einem Komplettverbot der Bild-Berichterstattung gleich, da sie sich auf alle Passagen bezieht, in denen der Verdacht erhoben wird, Kuntz habe Frauen sexuell belästigt. Bild am Sonntag und bild.de hatten am 11. Januar exklusiv darüber berichtet, warum Stefan Kuntz angeblich wirklich zum Jahreswechsel überraschend den Fußball-Bundesligisten HSV verlassen hatte. Der Verein hatte die Trennung Anfang des Jahres damit begründet, dass Kuntz auf seinen Wunsch hin aus „privaten familiären Gründen“ ausgeschieden sei. Die BamS titelte neun Tage später: „Vorwurf: Sexuelle Belästigung! Warum Stefan Kuntz wirklich gehen musste“. Gegen diese und ähnliche Texte aus dem Springer-Kosmos erging nun die Unterlassungsverfügung des Landgerichts, die unabhängig davon, dass Springer Widerspruch einlegen kann, umgesetzt werden muss. Der Springer-Verlag antwortete auf eine SZ-Anfrage zunächst nicht.

Auch der HSV hatte sich auf die „Bild“-Berichterstattung berufen

Stefan Kuntz war seit 2024 im HSV für den Sport zuständig. Unter seiner Führung schaffte der Verein nach sieben Jahren in der Zweitklassigkeit im vergangenen Sommer spektakulär die Rückkehr in die Bundesliga, der Vertrag mit ihm, ursprünglich bis Sommer 2026 datiert, sollte im Winter eigentlich verlängert werden. Am 2. Januar verkündete der HSV völlig überraschend, Kuntz habe um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gebeten. Erst nach der Berichterstattung der Bild am Sonntag teilte der Aufsichtsrat des HSV mit, dass es eine interne Untersuchung gegeben habe, nachdem „Vorwürfe schwerwiegenden Fehlverhaltens“ gegen Stefan Kuntz an das Gremium herangetragen worden seien, die sich nach einer Prüfung durch eine externe Kanzlei als „glaubhaft“ herausgestellt hätten. Der HSV vermied in dem Statement zwar jede Erwähnung angeblicher sexueller Belästigung oder auch nur die Angabe, dass Frauen Vorwürfe erhoben hätten – bezog sich aber in der Begründung für sein Statement neben einem Instagram-Post von Kuntz, in dem er die in der BamS erhobenen Vorwürfe als falsch zurückwies, eben auch auf die „erfolgte Veröffentlichung auf BILD.de“. Auf Anfrage der SZ teilte der HSV mit: „Die einstweilige Verfügung betrifft weder den HSV noch stellt sie die inhaltliche Richtigkeit der Stellungnahme vom 12. Januar 2026 in Frage.“

Die Bild-Veröffentlichung hätte es nach Ansicht der Pressekammer des Landgerichts Hamburg so nie geben dürfen. Sie folgte damit dem Antrag auf Unterlassung, den die Berliner Anwälte Christian Schertz und Nicolas Nadolny für Kuntz gestellt hatten. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass es zur Verbreitung solcher Verdächtigungen „hinreichend sorgfältige Recherchen“ bedürfe, die umso höher seien, je schwerwiegender die Äußerungen das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen. Zudem dürfe die Veröffentlichung nicht vorverurteilend sein, also den Eindruck erwecken, „der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt“. Für Kuntz’ Anwälte stellt die nun vom Landgericht Hamburg verbotene Berichterstattung den „Inbegriff einer reißerischen und schwer rechtsverletzenden unzulässigen Verdachtsberichterstattung“ dar, „mit der ein Betroffener öffentlich an den Pranger gestellt wird“.

Offenbar beriefen sich die Bild-Medien zur Rechtfertigung ihrer Berichterstattung lediglich auf eine eidesstattliche Versicherung eines Reporters, der im „Kontakt zu einer Quelle aus dem Umfeld des HSV“ gestanden habe. Aus dieser eidesstattlichen Versicherung ergebe sich aber nicht einmal, ob diese Quelle den fraglichen Vorgang selbst beobachtet habe oder ob er auch ihr nur zugetragen worden sei. Der fehlende Mindestbestand an Beweistatsachen wiege so schwer, dass andere Voraussetzungen für eine Verdachtsberichterstattung gar nicht geprüft werden müssten.

Heißt im Klartext: Die ganze Geschichte basiert nach Ansicht des Gerichts auf Hörensagen, was für die schwerwiegenden, existenzgefährdenden Vorwürfe gegen Stefan Kuntz nicht ausreicht. Kuntz selbst weist die Vorwürfe bis heute strikt zurück. Er hatte auch das HSV-interne Compliance-Verfahren stark kritisiert, weil er nach seiner Ansicht keine faire Chance bekommen habe, seine Sicht zu schildern. Dem widerspricht der HSV. Sein Mandant, sagte Kuntz’ Rechtsanwalt Schertz der SZ, habe nie mitgeteilt bekommen, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Zuletzt äußerte sich eine Rechtsanwältin, die Frauen vertrete, im Stern mit allgemeinen Vorwürfen angeblicher unangemessener Berührungen, Sprüchen, Anspielungen und „wenig zweideutigen Aufforderungen zu sexuellen Handlungen“. Auch gegen diese Berichterstattung geht die Kuntz-Seite juristisch vor.

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