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DUH & Co: vor Bundesverwaltungsgericht: Gewaltenteilung im Klimaschutzstress | ABC-Z

Entspannen Sie im Paradies“, wirbt das Tourismusbüro der niederländischen Karibikinsel Bonaire. Für die Bewohner Bonaires allerdings ist die Lage aufgrund des Klimawandels zunehmend angespannt: Der Meeresspiegel steigt, Wetterextreme nehmen zu, die touristisch wichtigen Korallenriffe sind bedroht. Nun müssen die Niederlande einen Klimaanpassungsplan für Bonaire erstellen und weitere Maßnahmen zum Schutz der Bewohner ergreifen, wie ein Bezirksgericht im fernen Den Haag entschied. Als Vorbild diente das Klimaurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das der Verein Klimaseniorinnen 2024 gegen die Schweiz erstritten hatte.

Der Sieg für die Karibikinsel ist nur das jüngste Beispiel für den Erfolg und die Fernwirkung strategischer Klimaklagen. Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen wollen die Politik mithilfe der Gerichte zu mehr Klimaschutz zwingen und die Wirtschaft für negative Folgen des Klimawandels zur Verantwortung ziehen. Auch deutsche Gerichte sind beliebte Austragungsorte solcher Klagen unter dem Banner von Klimagerechtigkeit.

Kläger wollen Entscheidungsmacht der Gerichte nutzen

Anfang des Jahres verklagten knapp 40 pakistanische Bauern auf Betreiben von zwei Nichtregierungsorganisationen den Energiekonzern RWE und den Zementhersteller Heidelberg Materials vor dem Landgericht Heidelberg. Die Kläger fordern Schadenersatz für Ernteausfälle aufgrund schwerer Überschwemmungen in Pakistan 2022. Vor allem aber wollen die Klimaschützer auch in diesem Verfahren die Entscheidungsmacht der Gerichte nutzen, um gegen den Widerstand von Unternehmen, Gesetzgebern und Regierungen Maßnahmen zum Klimaschutz durchzusetzen.

Mit diesem Ziel treibt die Deutsche Umwelthilfe gleich mehrere Klimaklagen voran. Ein folgenreiches Urteil erstritt die Umweltorganisation kürzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das geltende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung reiche nicht aus, um bis zum Jahr 2030 sicherzustellen, dass die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent sinken, rügten die obersten Verwaltungsrichter.

Weichenstellung als Balanceakt

Dass das aktuelle Klimaschutzprogramm mangelhaft ist, war aber ohnehin schon klar. Umstritten waren zwei andere Fragen: Sind Umweltverbände überhaupt berechtigt, gegen das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zu klagen? Und: Dürfen die Gerichte die Exekutive zu zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen verpflichten?

Das Bundeswirtschaftsministerium, damals noch unter Leitung von Robert Habeck (Grüne), argumentierte dagegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch überzeugend dargelegt, dass eine gerichtliche Überprüfung möglich und geboten war. Diese Weichenstellung war wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung ein Balanceakt, denn die Richter haben gleichsam in eigener Sache die Rolle der Gerichte als Wächter über die Klimapolitik gestärkt. Zugleich haben sie aber notwendige Grenzen gezogen: Gerichte dürfen nicht vorschreiben, welche Maßnahmen ins Klimaschutzprogramm gehören. Die Regierung hat hier weiten Gestaltungsspielraum.

Diese Beinfreiheit braucht Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) auch, um alle Ressorts für das neue Klimaschutzprogramm mit ins Boot zu holen. Bis zum Stichtag 25. März ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, ein aktualisiertes Klimaschutzprogramm zu beschließen – mit dem die Klimaziele dann auch tatsächlich erreichbar sind. Sonst werde man die Bundesregierung wieder verklagen, droht die Lobbyorganisation Umwelthilfe schon.

Kein „unbedingter Vorrang“

Auf der anderen Seite mehren sich Stimmen in Politik und Wirtschaft, die aus guten Gründen Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit anmahnen und deshalb eine Lockerung der Klimaziele fordern. Man darf gespannt sein, welche Spielräume das Bundesverfassungsgericht sieht. Fünf Umweltverbände und Zehntausende mobilisierter Einzelkläger sind nach Karlsruhe gezogen, damit die Verfassungshüter Regierung und Gesetzgeber verpflichten, mehr für den Klimaschutz zu tun. Die Politik dürfe die Lasten der CO2-Minderung nicht in die Zukunft verschieben und damit den jungen Menschen und nachfolgenden Generationen aufbürden, argumentieren die Klimaschützer gestützt auf den Karlsruher Klimabeschluss von 2021.

Darin steht aber auch: Das Ziel der Klimaneutralität genieße „keinen unbedingten Vorrang“. Temperaturschwellen dürften unter engen Voraussetzungen überschritten werden. Auch für den Klimaschutz gelten die Gebote des Abwägens und des Ausgleichs. Viele Klimaschützer wollen davon aber nichts wissen.

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