Tierschützer stellen Strafanzeige gegen Brandenburger Entenmast-Betrieb | ABC-Z

Doch einen Nachweis zu erbringen ist schwer, so dass immer wieder Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden genau deshalb eingestellt werden. Das ist auch eine Erfahrung der Mitarbeiter der Tierschutz-Organisation Aninova. Im vergangenen Dezember hatte der Verein mutmaßliche Tierschutzverstöße in einem Geflügel-Schlachthof öffentlich gemacht. Während einige Discounter unmittelbar reagierten und die Geschäftsbeziehungen bis zur Klärung der Vorwürfe aussetzten, laufen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch.
Jan Peifer, Vorstand von Aninova, kennt Verfahrenseinstellungen aus eigener Erfahrung, wie er sagt: “Es hängt damit zusammen, dass offenbar die Staatsanwaltschaften überfordert sind oder kein Interesse haben, das weiter zu verfolgen”, sagt er. Insbesondere bei Nutztieren sei das so. Wenn es um Hunde oder Katzen gehe, komme es viel häufiger zu Verurteilungen als bei Rindern oder Enten, sagt Peifer.
Das bestätigt auch Barbara Felde. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Sie sieht bei der Anwendung der Strafnorm in landwirtschaftlichen Betrieben ein deutliches Vollzugsdefizit. Manche Ermittler seien offenbar der Auffassung, dass Tierschutzverstöße in landwirtschaftlichen Betrieben nicht so schlimm seien: Die Tierproduktion müsse schließlich wirtschaftlich sein und die Tiere würden sowieso geschlachtet werden. Doch das ist nach Einschätzung von Barbara Felde falsch: “Das Tierschutzgesetz macht keinen Unterschied zwischen dem Hund, der misshandelt wird, und der Ente, die im Mastbetrieb misshandelt wird.”
Felde fordert eine bessere Ausbildung der Juristen. Außerdem müssen ihrer Meinung nach die Hürden für den Tatnachweis gesenkt werden. Denn ob ein Tier tatsächlich Schmerzen gehabt oder gelitten habe, lasse sich oft nicht mehr feststellen – insbesondere wenn die Tiere bereits geschlachtet worden sind.





















