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Verpackungen von Kosmetik: Mehr Schein als Sein | ABC-Z

Stand: 09.02.2026 20:38 Uhr

Großer Tiegel, hohe Flasche, viel Inhalt? Kosmetikprodukte wirken oft größer, hochwertiger und ergiebiger, als sie tatsächlich sind. Rechtlich ist vieles erlaubt. Welches sind die gängigsten Verpackungstricks?

von Jessica Ostermünchner

Verpackungen sollen schützen, dosieren und informieren. Gleichzeitig sind sie ein zentrales Marketinginstrument. Studien zur Wahrnehmungspsychologie zeigen: Größere Verpackungen suggerieren mehr Inhalt, höhere Qualität und einen besseren Gegenwert fürs Geld. Dieser Effekt wirkt schnell und unbewusst – selbst dann, wenn die Füllmenge klar aufgedruckt ist.

Das Ergebnis: viel Hülle, wenig Inhalt. Verbraucherschützer kritisieren seit Jahren, dass Kosmetikverpackungen immer aufwendiger werden, während Müll und Ressourcenverbrauch steigen.

Große Pappschachteln: Umverpackungen mit Luft

Kartonverpackungen sind bei Kosmetik weit verbreitet – oft mit erstaunlich viel Leerraum. Typische Tricks dabei sind:

  • große Faltschachteln mit innenliegenden Luftpolstern
  • Produkte stehen auf Podesten oder Sockeln
  • mehrere Falt- oder Hohlräume ohne funktionalen Nutzen

Solche Umverpackungen sind grundsätzlich erlaubt. Sie gelten rechtlich nicht als Täuschung, solange die Füllmenge korrekt angegeben ist und die Verpackung den Eindruck nicht offensichtlich verfälscht. Gerichte gestehen Herstellern dabei einen erheblichen Spielraum zu.

Dicke Tiegel, doppelte Böden, versteckte Einsätze

Auch ohne Karton lässt sich Größe erzeugen, beispielsweise durch:

  • besonders dicke Wandstärken bei Tiegeln
  • Doppelböden, die von außen nicht erkennbar sind
  • kleine Kunststoff-Einsätze in Flaschen mit Flüssigkeit
  • Pumpsysteme, die viel Platz benötigen

Solche Konstruktionen sind erlaubt, wenn sie technisch begründet werden können, etwa durch eine besondere Pumpmechanik, Stabilität oder zur Dosierung. Verbraucherschützer halten viele dieser Lösungen dennoch für überdimensioniert – und vor allem marketinggetrieben.

Underfilling: Wenn selbst die Tube nicht voll ist

Kosmetikprodukte unter dem Rötgengerät: Auch die zwei noch originalbefüllten Verpackungen links zeigen helle Stellen.

Besonders schwer erkennbar ist sogenanntes “Underfilling”. Dabei passt die äußere Umverpackung zu Tiegel oder Tube, diese jedoch nicht zur Füllmenge: Im Inneren ist Luft. Von außen ist das meist nicht zu erkennen. Erst technische Untersuchungen, beispielsweise durch Röntgenbilder, machen die tatsächliche Füllhöhe sichtbar. So zeigt sich, dass Tuben beispielsweise nur zu zwei Dritteln gefüllt sind und der restliche Raum aus Luft besteht.

Die rechtliche Lage: Was ist erlaubt?

Ein gewisser Luftraum ist zulässig, wenn er technisch notwendig ist, etwa:

  • für das Abfüllen
  • wegen der Form der Flasche
  • zur Vermeidung von Auslaufen

Entscheidend ist: Die angegebene Füllmenge muss stimmen. Wie sich der Inhalt verteilt, ist bislang kaum reguliert. In der Praxis sind daher sowohl große Umverpackungen mit Luft als auch dickwandige Tiegel und nur zum Teil gefüllte Tuben durchaus erlaubt. Unzulässig dagegen sind falsche oder irreführende Füllmengenangaben oder Verpackungen, die objektiv einen deutlich größeren Inhalt vortäuschen.

EU will gegensteuern – aber erst ab 2030

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung will Brüssel überdimensionierte Verpackungen eindämmen. Das Ziel: weniger Müll, effizientere Verpackungen. Unnötig dicke Böden und Wände sollen verboten werden und die Hersteller sollen sich dazu verpflichten, ihre Verpackungen zur minimieren.

Die Regeln greifen allerdings erst ab 2030. Zudem ist noch offen, wie streng kontrolliert und sanktioniert wird. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe warnen vor zu laschen Kontrollen.

Was Verbraucher jetzt tun können

Bis strengere Regeln gelten, hilft vor allem Aufmerksamkeit: Verbraucher sollten daher beim Einkauf die Füllmengen und die Grundpreise vergleichbarer Produkte vergleichen – nicht die Verpackungsgröße. Insbesondere bei Pumpspendern sollten sie besonders kritisch hinschauen. Wer eine Mogelpackung entdeckt, kann sie bei der Verbraucherzentrale melden.

Fazit: Viel erlaubt – wenig verbraucherfreundlich

Überdimensionierte Kosmetikverpackungen sind meist legal, aber selten notwendig. Sie kosten Ressourcen, produzieren Müll und spielen mit unserer Wahrnehmung. Die Politik will nachschärfen – doch bis dahin gilt: Verbraucher zahlen oft für Luft. Wer genau hinschaut, lässt sich seltener täuschen.

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