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Lohwald bei Meitingen: Lech-Stahlwerke dürfen Bannwald roden – Bayern | ABC-Z

Gegen 15 Uhr verkündet die Richterin plötzlich, dass die Unterbrechung der Verhandlung etwas länger ausfallen wird. Um 16 Uhr folgt dann überraschend das Urteil. Offenbar hat der 15. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genug gehört: Die Lech-Stahlwerke, Bayerns einziges Stahlwerk, dürfen den Lohwald südlich ihres Firmengeländes roden, der dafür aufgestellte Bebauungsplan des Marktes Meitingen ist rechtmäßig. Dafür vorgesehene Ausgleichsflächen seien geeignet, sagt das Gericht, Eingriffe in den Bannwald zu kompensieren.

„Bannwald ist die höchste Waldschutzkategorie Bayerns und muss aus gutem Grund an Ort und Stelle erhalten bleiben. Es kann nicht sein, dass dieser für eine Industrieerweiterung fallen muss“, hatte Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des Bunds Naturschutz, zuvor verkündet. Der Bund Naturschutz hatte deshalb eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan angestrengt, der die Rodung von knapp 18 Hektar Bannwald ermöglicht, damit sich die Lech-Stahlwerke vergrößern können. Für die Naturschützer ging es nicht nur um das Stück Wald nördlich von Augsburg – an dem Fall entscheidet sich ihrer Ansicht nach auch, wie stark solch ein Bannwald in Bayern überhaupt geschützt ist.

Die Lech-Stahlwerke, Naturschützer und Anlieger streiten schon seit vielen Jahren über die Erweiterung des Industriegeländes. Der Landtag hatte sich auf eine Petition hin für nicht zuständig erklärt, es gab Klagen und sogar Strafanzeigen. Mitglieder des Augsburger Klimacamps hatten im Jahr 2022 wegen des Streits sogar Büroräume der Regierung von Schwaben besetzt.

Im Oktober 2022 ließen die Lech-Stahlwerke unter Polizeischutz 5,6 Hektar des Bannwalds roden, auch dagegen hatte der Bund Naturschutz mit Unterstützung lokaler Bürgerinitiativen Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte im November vergangenen Jahres jedoch, dass die von Naturschützern angegriffenen, damals von der Regierung von Schwaben kurzfristig ausgestellten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für die Rodung zulässig waren. Auch in diesem Verfahren hat der Bund Naturschutz Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt.

Die Argumentation des Bunds Naturschutz (BN) zumindest, wonach der Bebauungsplan eine Gefälligkeitsplanung sowie eine unzulässige Vorratsplanung sei, verwarf der 15. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Die Lech-Stahlwerke seien das einzige Stahlwerk in Bayern und der größte Arbeitgeber in der Region, sagt die Vorsitzende Richterin Sabine Lotz-Schimmelpfennig. BN-Anwältin Lisa Eberlein von Meisterernst Rechtsanwälte München argumentiert, dass zwar bereits ein Teil des Waldes gerodet worden, aber trotzdem noch immer nicht ersichtlich sei, wie die Fläche künftig entwickelt werden solle. Meitingens Bürgermeister Michael Higl dagegen betont, dass man über Jahre viele Anliegen der Lech-Stahlwerke abgelehnt habe, also keineswegs alles mache, was der größte Arbeitgeber der Region verlange.

Die Lech-Stahlwerke arbeiten daran, Schlacke in sogenannten Hüttensand für die Zementindustrie umzuwandeln

„Wir haben konkrete Projekte, für die wir Rechtssicherheit brauchen“, sagt schließlich der Geschäftsführer der Lech-Stahlwerke, Martin Kiessling. Die Stahlindustrie stehe unter großem Druck, sich zu transformieren und umweltfreundlich Stahl zu produzieren. Es gehe darum, im Lohwald eine einzigartige Anlage zu bauen, die am Ende CO₂-Emission einspare. In einem vom Bundesministerium für Umwelt geförderten Pilotprojekt arbeiten die Lech-Stahlwerke daran, Schlacke in sogenannten Hüttensand für die Zementindustrie umzuwandeln. „Wir sind das erste Stahlwerk in Europa, das das erprobt.“ Mit solch einer Anlage würden im Jahr 135 000 Tonnen CO₂ eingespart – deutlich mehr, als ein Wald binden könne.

Warum aber müsse solch eine Anlage dann in einem Waldstück gebaut werden, das dafür gerodet werde, fragen die Naturschützer. Der Bund Naturschutz hält die Erlaubnis zur Rodung für rechtswidrig und verweist dabei unter anderem auf die vorgesehene Ausgleichsfläche. Diese Fläche schließt nicht an den bestehenden Wald an, sie ist durch eine Bahnlinie getrennt.

Die Naturschützer kritisieren, dass der neue Wald Jahrzehnte brauche, um zu wachsen, und selbst dann seine Funktionen als Immissionsschutz, Klimaschutz, Biotopwald, Landschaftsschutzwald und Erholungswald nicht gleichwertig erfüllen könne – zumal die Neuaufforstung einzig Laubbäume vorsehe, die im Winter kein Laub tragen. Es sei unverständlich, warum nicht, wenn schon zurecht keine klimawandeluntaugliche Fichte, wenigstens klimawandelbeständige Nadelhölzer beigemischt würden.

Die Lech-Stahlwerke wiederum verweisen auf verschiedene Gutachten, die die aufzuforstende Ausgleichsfläche als am Ende sogar wertvoller als den bestehenden Bannwald bezeichnen; und vor allem herausstellen, dass der neue Wald im Westen schon allein deshalb viel besser schütze als der bestehende Bannwald im Süden, vor Immissionen verschiedener Arten, weil in dem Gebiet der Wind selten in Richtung Süden drehe, wo der zu rodende Lohwald stehe. Man habe erheblichen zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand betrieben, um den naturschutzrechtlichen Auflagen gerecht zu werden. Letztlich folgte das Gericht dieser Ansicht.

Die Kritiker der Rodung verstehen nicht, warum das Stahlwerk sich nicht nach Norden hin vergrößert, auf bereits bestehende Gewerbeflächen. Eine Einigung in diesem Sinne lehnen die Lech-Stahlwerke jedoch ab: Nur mit der Erweiterung im Süden könnten Transportwege verkürzt und auf diese Weise CO₂ eingespart werden. Die Transportlogistik spreche dagegen, die geplante Erweiterung im Norden anzugehen. Man müsste, sagt der Anwalt der Lech-Stahlwerke, dafür Unterführungen unter der Produktionshalle durchführen, das sei schlichtweg unmöglich. Man könne höchstens noch einmal über die Zusammensetzung des Waldes sprechen – und über die damit einhergehende Erholungsfunktion. Mit dem Urteil, das keine Revision zulässt, sind nun jedoch auch solche Gespräche hinfällig.

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