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Fasching: Polizei warnt vor der Verwendung von Fake-Waffen – Ebersberg | ABC-Z

Vier Schüsse haben kürzlich in Vaterstetten Anwohner eines Spielplatzes aus der Feierabendruhe gerissen: Ein Jugendlicher schoss dort vier Mal mit einer Pistole in die Luft. Nach einer Großfahndung fasste die Polizei, die von einer unmittelbaren Bedrohungslage ausging, noch in der Nacht den 17-jährigen Tatverdächtigen und drei weitere Jugendliche. Die vermeintlich scharfe Waffe entpuppte sich als Schreckschusspistole.

Dennoch könnte der Vorfall für den Jugendlichen ein ernstes und teures Nachspiel haben. Denn das Herumballern mit Gaspistolen ist für die Polizei weit mehr als nur ein blöder Streich. „Wir gehen immer mit einem entsprechenden Kräfteaufgebot in solche Einsätze, weil wir ja nicht wissen, was uns erwartet“, erklärt Ralf Kästle vom Münchner Polizeipräsidium. Oft stelle sich zwar heraus, dass es sich nur um Softair- oder Spielzeugpistolen handelt, so der Polizeisprecher; das aber sei erst zu erkennen, wenn die vermeintliche Waffe sichergestellt ist.

„Selbst aus ein paar Metern Entfernung kann eine echte von einer Spielzeugpistole nicht unterschieden werden und im Zweifelsfall muss man eher vom Schlimmsten ausgehen“, sagt Kästle. Deshalb wurde sowohl gegen den 17-jährigen Vaterstettener, bei dem die Beamten die Waffe sicherstellten, als auch gegen seinen 19-jährigen Bekannten, dem diese der Polizei zufolge gehört, Anzeige erstattet. Beide erwartet eine Geldstrafe. Diese kann nach dem Waffengesetz in schweren Fällen bis zu 10 000 Euro betragen.

„Wer das Ganze mutwillig, also mit einer bösen Absicht macht, dem können unter Umständen auch die Einsatzkosten auferlegt werden“, erklärt Polizeisprecher Kästle. „Wenn da zehn bis 20 Streifen im Einsatz sind, kommen schnell mehrere hundert bis tausend Euro zusammen.“

Unterschieden wird im Waffengesetz zwischen Schreckschuss- und Anscheinswaffen. Den Unterschied erklärt Kriminalhauptkommissar Sven Otto vom Polizeipräsidium Oberbayern-Nord: „Schreckschusswaffen sind Nachbildungen echter Pistolen oder Revolver. Im Gegensatz zu echten Waffen werden damit jedoch keine festen Projektile, sondern Platzpatronen, Reizgase oder Signalmunition verschossen.“ Kurzum: Schreckschusswaffen knallen, weil sie Gas verschießen. „Das dient der Abschreckung oder Selbstverteidigung.“ Wer über 18 Jahre alt ist, darf sich eine Schreckschusspistole kaufen, in der Öffentlichkeit darf diese aber nur mit einem kleinen Waffenschein geführt werden.

„Man bringt sich definitiv selbst in eine gewisse Gefahrensituation“, warnt ein Polizist

Anscheinswaffen funktionieren ohne Gas, also auch ohne Knall. Im Gegensatz zu Gaspistolen haben sie keine richtige Schussfunktion, sehen echten Waffen aber täuschend ähnlich. Sie taugen Otto zufolge eher zu Deko-Zwecken oder als Spielzeug. Auch viele der leisen Softair-Waffen fallen in diese Kategorie. Während der Besitz von Anscheinswaffen weitestgehend erlaubt ist, ist ihre öffentliche Nutzung aufgrund der Verwechslungsgefahr nach dem Waffengesetz fast immer verboten. Im Internet sind sie leicht zu erhalten, eine Alterskontrolle ist nicht immer gewährleistet. Online findet man günstige Fake-Waffen schon ab 15 Euro.

Nach Angabe des Präsidiums Oberbayern-Nord gibt es für den Umgang mit Waffennachbildungen bisher keine speziellen Strategien. Beamte sind angehalten, situativ die Gefahr einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Ralf Kästle vom Polizeipräsidium München warnt deshalb vor den Risiken: „Man bringt sich da definitiv selbst in eine gewisse Gefahrensituation. Deswegen ist unser Appell: mit Anscheinswaffen nicht im öffentlichen Raum Blödsinn machen und damit herumhantieren.“

Auch für den Fasching hat Kästle einen Tipp: „Wenn man sich jetzt als Cowboy verkleidet und einen Revolver umschnallen möchte, dann sollte man auf den ersten Blick erkennen, dass das eine Spielzeugpistole ist.“  Sie könnte zum Beispiel neonfarben sein oder deutlich größer oder kleiner als eine echte Pistole.

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