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Mietrecht: Was Ministerin Hubig ändern will | ABC-Z

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios zufolge ihre Pläne für eine Reform des Mietrechts mit strengeren Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen konkretisiert. Ein erster Referentenentwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung soll demnach an diesem Sonntag an relevante Verbände verschickt werden, damit diese Stellung nehmen können.

Wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, sollen dem Entwurf entsprechend Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten künftig unaufgefordert offenlegen müssen, welchen Zuschlag sie wegen einer Möblierung verlangen. Dies soll bereits vor einer Mietzusage erfolgen. Unterbleibt diese Angabe, sollen Mieter nach dem Entwurf nur die Miete zahlen müssen, die ohne Möblierung zulässig wäre.

Der Möblierungszuschlag muss demnach „angemessen“ sein und sich am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren. Für vollständig möblierte Wohnungen sieht das Justizministerium eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor.

Kurzzeitvermietung erschweren

Befristete Mietverträge sollen den Plänen zufolge nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll außerdem ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände.

Indexmieten unattraktiver machen

Ein weiterer Vorschlag betrifft sogenannte Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren. In Phasen starker Preissteigerungen soll die Miete dem Entwurf zufolge künftig um maximal 3,5 Prozent erhöht werden dürfen.

Schließen Vermieter derzeit einen Indexmietvertrag ab, können sie die Miete ensprechend der gestiegenen Lebenshaltungskosten anpassen. Sie verzichten sie auf die Möglichkeit, die Miete auf Grundlage eines veränderten Mietspiegels oder von Vergleichswohnungen zu erhöhen.

Kündigungen erschweren

Laut dem Ministerium soll künftig außerdem bei Zahlungsverzug eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart: „In angespannten Wohnungsmärkten werden Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen.“ Hubig kündigte im Dezember neue Regeln zu diesen Bereichen an.

Aus dem ARD-Bericht geht nicht klar hervor, ob außer den geplanten Neuregelungen zum Möblierungszuschlag auch die für Befristungen und Indexmieten auf angespannte Wohnungsmärkte beschränkt werden sollen, oder ob sie überall gelten sollen. Die Bundesländer können angespannte Wohnungsmärkte ausweisen, um dort Maßnahmen wie die Mietpreisbremse zu ermöglichen.

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