Mietrecht: Justizministerin Hubig will Preise möblierter Wohnungen begrenzen | ABC-Z

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios Mieter besser vor teuren möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen schützen. Dafür soll am Sonntag ein erster Entwurf einer entsprechenden Gesetzesänderung an die Verbände geschickt werden, um diesen Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen.
Dem Entwurf zufolge sollen Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten ausweisen müssen, wie viel sie die Miete aufgrund einer Möblierung erhöhen möchten. Dazu sollen sie verpflichtet sein, bevor der potenzielle Mieter Interesse an der Wohnung bekundet. Kommen die Vermieter dieser Pflicht nicht nach, sollen sie nur die Miete verlangen dürfen, die ohne die Möblierung anfallen würde.
Der Zuschlag für die Möblierung muss nach dem Entwurf “angemessen” sein. Er soll sich nach dem Anschaffungswert und dem Zustand der Möbel richten. Für eine vollständig möblierte Wohnung schlägt das Justizministerium eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor.
Maximal sechs Monate darf vermietet werden, ohne dass die Mietpreisbremse greift
Zudem sollen vorübergehende Mietverträge nur dann von der Mietpreisbremse ausgenommen werden, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Auch soll eine Befristung nur dann erlaubt sein, wenn seitens des Mieters ein Grund dafür vorliegt.
Auch bei sogenannten Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, will die Ministerin ansetzen. Diese sollen dem Entwurf zufolge in Fällen starker Preissteigerungen nur um maximal 3,5 Prozent erhöht werden dürfen. Im Falle eines Zahlungsverzugs soll eine ordentliche Kündigung künftig einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete gezahlt wird.
Die jetzt vorgelegten Vorschläge entsprechen den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag. Bereits umgesetzt wurde die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre.





















