Neubiberger CSU streitet vor Gericht über Umgang mit Kokain-Affäre – Landkreis München | ABC-Z

Feind, Todfeind, Parteifreund – diese durchaus etwas furchterregende Steigerung ist vielen vertraut, die in der Politik etwas werden oder bleiben wollen. Dass sich zerstrittene Parteikollegen vor Gericht gegenüberstehen, noch dazu wenige Wochen vor einer wichtigen Wahl, ist eher ungewöhnlich. Zu beobachten ist dieses Schauspiel derzeit vor dem München Landgericht I, wo sich die CSU in gewisser Weise selbst gegenübersitzt. Hintergrund ist die Kokain-Affäre des Neubiberger Bürgermeisters, auch wenn diese nur am Rande erwähnt wird.
In Saal 2019 des Justizpalasts am Stachus trafen am Mittwochvormittag der Neubiberger CSU-Gemeinderat Tobias Thalhammer und sein Fraktionsvorsitzender Leon Bogner mit ihren Anwälten aufeinander. Üblicherweise sitzt man sonst im Rathaus zusammen. Doch so richtig grün sind sich die CSU-Fraktion und Thalhammer, der einst von der FDP kam, schon länger nicht mehr. Das ist kein Geheimnis, wäre aber kein Grund, vor Gericht zu ziehen, schon gar nicht knapp fünf Wochen vor der Kommunalwahl. Es geht um eine einstweilige Verfügung. Thalhammer wurde untersagt, weiter bestimmte Äußerungen zu tätigen, die den Umgang der CSU mit der Kokain-Affäre betreffen. Dagegen wehrt er sich jetzt.
Vergangenen Oktober war bekannt geworden, dass der Neubiberger CSU-Bürgermeister Thomas Pardeller bei einer Polizeikontrolle kurz zuvor vor einem Münchner Nachtclub mit 0,06 Gramm eines Kokaingemisches aufgegriffen worden war. Daraufhin ließ der 38-jährige Kommunalpolitiker die Amtsgeschäfte vier Wochen lang ruhen, begründete in einer Videobotschaft den Vorfall mit der Trauer um seine verstorbenen Großeltern und begab sich in eine Therapie. Inzwischen hat er eine Strafe in Höhe von 11 400 Euro angenommen. Die CSU kündigte von Anfang an einen transparenten Umgang mit dem Thema an. Doch den sah Thalhammer offenbar nicht.
Nach der Listenaufstellung für die Gemeinderatswahl, an der Pardeller nicht teilnahm, aber auf Platz eins nominiert wurde, kritisierte Thalhammer in einem offenen Brief den Bürgermeister und Spitzenkandidaten scharf und verlangte von ihm eine Erklärung. Demokratische Verantwortung funktioniere so nicht, bemängelte Thalhammer damals das Verhalten seiner Partei, der er 2018 beigetreten war. Die ließ sich das nicht gefallen, Fraktionschef Bogner konterte damals mit dem Vorwurf, Thalhammer handele aus persönlicher Enttäuschung darüber, dass er nur mit einem hinteren Platz auf der Gemeinderatsliste habe rechnen können. Bei einer Sondersitzung der Fraktion habe er unentschuldigt gefehlt. Das ließ wiederum Thalhammer nicht auf sich sitzen, er reagierte mit einer Stellungnahme und bezeichnete die Aussagen des CSU-Fraktionschefs als unwahre Ablenkungsmanöver. Listenplatz 19 und die geringe Teilnahmequote an Fraktionssitzungen seien frei erfunden.
Diese Aussagen flossen in die Berichterstattung der Presse über den Fall ein und waren auch Teil der SZ-Recherche zu diesem Streit. In der Folge forderte die Neubiberger CSU von ihrem Mitglied Tobias Thalhammer die Unterlassung dieser Äußerungen. Einen solchen Maulkorb wollte Thalhammer, der, wie er sagt, ohnehin nicht vorhatte, noch einmal für die CSU in Neubiberg zur Gemeinderatswahl anzutreten, nicht hinnehmen. Darauf erließ das Landgericht auf Antrag der Neubiberger CSU eine einstweilige Verfügung gegen Thalhammer. Die will er nicht akzeptieren. Ganz einfach ist die Sache vor Gericht allerdings nicht zu klären.
Detailliert ging es an diesem Vormittag um genaue Abläufe bei Listenaufstellungen, um Versprechungen für bestimmte Listenplätze, um die Frage, ob Sitzungen ganz normal und turnusmäßig waren oder doch als Sondersitzungen gelten könnten, und darum, was wer wann in Telefongesprächen mit Parteifreunden und mit Journalisten gesagt hat. Ginge es nicht um die Frage nach dem Umgang der CSU mit einer Kokain-Affäre, könnte man sie als Klein-Klein kommunalpolitischer Zankerei abtun.
„Müssen wir das entscheiden?“, fragt die Richterin
Es stehen Aussage gegen Aussage, Ansicht gegen Ansicht, Auslegung gegen Auslegung. Und davon wollte letztlich keine Partei abrücken. Thalhammer gab vor Gericht sogar eine eidesstattliche Erklärung ab. Richterin Petra Gröncke-Müller wirkte etwas irritiert von der Unnachgiebigkeit der Kontrahenten. Zumal sie zu manchen Streitpunkten klarmachte, dass man beide Standpunkte gut vertreten könne und es zu anderen relativ wenig Belege gebe.
„Müssen wir es entscheiden?“, fragte sie deshalb und drängte geradezu auf eine gütliche Einigung. „Sie können so weitermachen, ich würde mir aber Gedanken machen, wie das Ganze wirkt“, sagte sie mit Blick auf die Kommunalwahlen. Umgestimmt hat das die Kontrahenten nicht. Am 20. Februar wird die Richterin ihre Entscheidung bekannt geben, gut zwei Wochen vor dem Wahltermin.





















